Pistorius: Pflicht-Reservedienst – Arbeitgeber protestieren scharf
Pistorius: Pflicht-Reservedienst – Arbeitgeber protestieren

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius treibt die geplante Reform der Reserve der Bundeswehr voran. Mit dem neuen "Reservestärkungsgesetz" sollen Reserveübungen künftig verpflichtend werden. Doch die Arbeitgeber in Deutschland laufen Sturm gegen die Pläne. Sie befürchten erhebliche Belastungen für die Unternehmen und fordern ein Festhalten am bisherigen Modell der Freiwilligkeit.

Arbeitgeberpräsident Dulger warnt vor Eingriffen

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger äußerte sich deutlich in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Er betonte, dass sich die "doppelte Freiwilligkeit" bewährt habe. Dieses Modell bringe die Interessen von Bundeswehr und Wirtschaft in Einklang. "Daran sollte festgehalten werden", so Dulger. Bislang ist für die Teilnahme an Reserveübungen nicht nur das Einverständnis des ehemaligen Soldaten erforderlich, sondern auch die Zustimmung des Arbeitgebers zur Freistellung. Der neue Gesetzentwurf, der Ende vergangener Woche bekannt wurde, soll diese Zustimmungspflicht jedoch aufheben und Reservedienste grundsätzlich verpflichtend machen.

BDA fordert Ausgleich der Interessen

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mahnt zu einer sorgfältigen Abwägung zwischen den Bedürfnissen der Bundeswehr und den betrieblichen Erfordernissen. Dulger erklärte: "Gerade beim Ausbau der Reserve und einer verbindlichen Heranziehung von Beschäftigten braucht es einen Ausgleich zwischen den personellen Bedarfen der Bundeswehr und den betrieblichen Erfordernissen der Unternehmen." Er unterstrich, dass die Sicherheit Deutschlands auch von der Stärke des Wirtschaftsstandorts abhänge. Die Unternehmen benötigten Planbarkeit und rechtssichere Transparenz. Sie müssten frühzeitig wissen, welche ihrer Beschäftigten zu Reservediensten einberufen werden könnten. Die BDA empfiehlt daher die Einführung einer Auskunftspflicht für Arbeitnehmer.

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Ziele des Reservestärkungsgesetzes

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Reserve der Bundeswehr auf 200.000 Personen auszubauen. Diese sollen im Ernstfall kurzfristig einsatzbereit sein. Dazu wird der Reservedienst neu geregelt. Wer freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, könnte künftig bis zum 45. Lebensjahr für bis zu drei Wochen pro Jahr zum Dienst einberufen werden. Für ehemalige Soldaten, die länger gedient haben, ist eine Einberufung bis zum 65. Lebensjahr möglich, auch für Übungen von längerer Dauer. Die Arbeitgeber sehen darin eine erhebliche zusätzliche Belastung und warnen vor negativen Folgen für die Wirtschaft. Sie fordern die Bundesregierung auf, die betrieblichen Interessen stärker zu berücksichtigen und das Prinzip der Freiwilligkeit beizubehalten.

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