Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat die Vorwürfe eines Rechtsbruchs im Zusammenhang mit dem Abbruch des milliardenschweren Fregattenprojekts F126 scharf zurückgewiesen. Die Äußerungen der niederländischen Damen Werft bezeichnete er als „prophylaktischen Gegenangriff im Vorfeld jeder weiteren Entwicklung“. Der Minister betonte, dass ohne einem noch nicht begonnenen Verfahren vorgreifen zu wollen, öffentlich bekannt sei, dass die Damen Werft mit möglichen Schadensersatzforderungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro rechnen müsse.
Hintergrund des Vertragsabbruchs
Der „Spiegel“ hatte berichtet, dass die Damen Werft schwere Vorwürfe gegen Pistorius und das Beschaffungsamt der Bundeswehr erhebt. In einem Brief des Rechtsanwalts Peter Gauweiler wird der Vertragsabbruch als „aufgrund einer überstürzten und willkürlichen politischen Entscheidung und ohne rechtliche Begründung“ kritisiert. Die Werft behält sich daher eigene Schadenersatzforderungen vor.
Pistorius, der in der Julius-Leber-Kaserne die Heimatschutz-Division sowie das Wachbataillon besuchte, erklärte dazu: „Dass sich ein Unternehmen dagegen zur Wehr setzt, dass ein Auftrag aufgekündigt wird, ist zunächst mal legitim. Die Grundlage dafür ist aber Schlechtleistung des Auftragnehmers, und das wissen alle Beteiligten.“ Er sehe die Angelegenheit gelassen und überlasse die Prüfung den Juristen.
Gründe für das Aus des Projekts
Pistorius hatte im Juni das Ende des Projekts verkündet. Das niederländische Unternehmen Damen Schelde Naval Shipbuilding (DSNS) sei als Generalunternehmer nicht in der Lage gewesen, die zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einzuhalten. Ursprünglich sollte die erste Fregatte mit einer sogenannten Anfangsbefähigung Mitte 2028 ausgeliefert werden, die folgenden Schiffe bis 2033. Diese Planung sei zuletzt „gänzlich unrealistisch“ geworden, so das Ministerium.
Der Minister betonte, man habe sehr sorgfältig überlegt, warum man das Projekt beende: „Wir haben sehr sorgfältig überlegt, warum wir das tun und dass wir es tun müssen, um weiteren Schaden für den Steuerzahler abwenden zu können.“



