Die Bundesregierung sieht bei der Vaterschaft des Drogenbeauftragten Hendrik Streeck eine andere Situation als im Fall des zurückgetretenen Unions-Fraktionschefs Jens Spahn. Streeck habe keine Forderungen vertreten, die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius in Berlin. Daher sei bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen.
Streeck bestätigt Vaterschaft im April
Streeck hatte seine Vaterschaft gemeinsam mit seinem Ehemann Paul Zubeil im April im Gespräch mit der Zeitschrift „Bunte“ bestätigt. Laut der Zeitschrift kam diese durch eine Leihmutterschaft in den USA zustande. „Ja, wir können bestätigen, dass wir Eltern geworden sind“, zitierte ihn das Magazin nach der Geburt des Kindes. Die Geburt fand laut „Bunte“ im US-Bundesstaat Idaho statt. Streeck selbst hat die Leihmutterschaft weder bestätigt noch dementiert.
Spahn trat nach Vorwürfen zurück
Jens Spahn war ebenfalls durch eine Leihmutterschaft Vater geworden. Er hatte ein solches Vorgehen jedoch zuvor gemäß der CDU-Parteilinie abgelehnt. Nach Vorwürfen der Doppelmoral trat er am Samstag als Fraktionschef zurück. Die Bundesregierung sieht hier einen entscheidenden Unterschied: Streeck habe sich nie öffentlich gegen Leihmutterschaften ausgesprochen, während Spahn dies getan habe.
„Ich muss um Verständnis bitten, dass wir uns an der Debatte um Streeck nicht beteiligen“, sagte Kornelius weiter mit Blick auf den Drogenbeauftragten. Er verwies auf dessen Privatsphäre, „die es zu respektieren gilt“. Auch habe Streeck die Umstände seiner Vaterschaft nicht selbst öffentlich gemacht. Der Regierungssprecher betonte, er selbst habe dazu auch keine Informationen.
Leihmutterschaft in Deutschland verboten
In Deutschland sind Leihmutterschaften anders als in den USA und einigen anderen Ländern verboten. „Von der Bundesregierung gibt es derzeit keinen Vorstoß, die Gesetzeslage zu ändern“, sagte Kornelius dazu. Die CDU hatte sich in einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung von Leihmutterschaften ausgesprochen. Die unterschiedliche Bewertung der beiden Fälle sorgt dennoch für Diskussionen, da beide Politiker derselben Partei angehören.



