Neonazi Marla Svenja Liebich: Tschechien ordnet Auslieferung nach Deutschland an
Tschechien: Neonazi Liebich soll ausgeliefert werden

Auslieferung von Neonazi Liebich nach Deutschland angeordnet

Der verurteilte Rechtsextremist Sven Liebich, der sich zur Frau erklärt hat und nun den Namen Marla Svenja trägt, soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Diese Entscheidung traf das Landgericht im tschechischen Pilsen. Liebich hatte im Laufe der Verhandlung erklärt, dass er nicht nach Deutschland überstellt werden wolle. Nun hat er einige Tage Zeit, um Beschwerde gegen diese Entscheidung einzureichen. Die Auslieferung ist daher noch nicht rechtskräftig.

Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Vor der Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.

Festnahme nach europaweiter Fahndung

Neonazi Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Derzeit sitzt der 55-Jährige in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart.

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Hintergrund des Falls

Nachdem Liebich die Auslieferung nach seiner Festnahme in Tschechien zum ersten Mal abgelehnt hatte, stellte die auf deutscher Seite für den Fall zuständige Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Auslieferung. Darüber hat nun das Landgericht Pilsen entschieden. Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird.

Der Rechtsextremist wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten dies für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.

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