Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat die von den USA verhängten Sanktionen gegen seine Mitarbeiter scharf verurteilt. In einer Erklärung vom Dienstag bezeichnete der Gerichtshof die Maßnahmen als einen „beispiellosen und ernsthaften Angriff“ auf seine Arbeit. Die Sanktionen, die von der Trump-Administration verhängt wurden, richten sich gegen die Chefanklägerin Fatou Bensouda und einen weiteren hochrangigen Mitarbeiter.
Hintergrund der Sanktionen
Die USA hatten die Sanktionen im September 2020 verhängt, nachdem der IStGH Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen von US-Soldaten in Afghanistan eingeleitet hatte. Die US-Regierung wirft dem Gerichtshof vor, sich unrechtmäßig über die Souveränität der USA hinwegzusetzen. Der IStGH weist diese Vorwürfe zurück und betont, dass er unabhängig und unparteiisch arbeite.
Reaktionen aus der EU
Die Europäische Union hat die Sanktionen ebenfalls scharf kritisiert. EU-Außenbeauftragter Josep Borrell erklärte, die Maßnahmen seien „inakzeptabel“ und untergrüben die internationale Rechtsordnung. Mehrere EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Frankreich, haben ihre Unterstützung für den IStGH bekräftigt. Borrell forderte die USA auf, die Sanktionen umgehend zurückzunehmen.
Unterstützung für den IStGH
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch haben die Sanktionen ebenfalls verurteilt. Sie warnen, dass die Maßnahmen die Arbeit des Gerichtshofs behindern und die Verfolgung von Kriegsverbrechen erschweren könnten. Der IStGH betonte, dass er trotz der Sanktionen seine Arbeit fortsetzen werde. „Wir lassen uns nicht einschüchtern“, sagte ein Sprecher des Gerichtshofs.
Auswirkungen auf die internationale Justiz
Die Sanktionen könnten weitreichende Folgen für die internationale Strafjustiz haben. Experten befürchten, dass andere Staaten dem Beispiel der USA folgen könnten, was die Arbeit des IStGH langfristig gefährden würde. Der Gerichtshof appellierte an die internationale Gemeinschaft, sich gegen solche Maßnahmen zu stellen und die Unabhängigkeit der Justiz zu schützen.



