Die Bundesregierung hat einen umfassenden Aktionsplan zur Bekämpfung von Finanzkriminalität vorgelegt. Ziel ist es, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere illegale Finanzströme effektiver zu unterbinden. Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem die Einrichtung eines neuen Bundesamts für Finanzkriminalität vor, das die bisher zersplitterte Zuständigkeit bündeln soll.
Neues Bundesamt als zentrale Anlaufstelle
Das neue Bundesamt für Finanzkriminalität (BFF) soll beim Bundesministerium der Finanzen angesiedelt werden und als zentrale Anlaufstelle für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen. Es wird die Aufgaben der bisherigen Financial Intelligence Unit (FIU) und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen übernehmen. Das BFF soll mit rund 300 Mitarbeitern ausgestattet werden und eng mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder zusammenarbeiten.
Schärfere Kontrollen für Bargeld und Kryptowährungen
Ein weiterer Schwerpunkt des Aktionsplans sind schärfere Kontrollen bei Bargeldgeschäften und Kryptowährungen. So sollen Bargeldtransaktionen ab 10.000 Euro künftig meldepflichtig sein, um Geldwäsche zu erschweren. Auch für Kryptowährungen sind strengere Regeln geplant: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen sich künftig registrieren lassen und verdächtige Transaktionen melden. Zudem soll die grenzüberschreitende Bargeldkontrolle verschärft werden, um illegale Geldtransporte zu unterbinden.
Ausweitung der Befugnisse für Ermittler
Der Aktionsplan sieht auch eine Ausweitung der Befugnisse für Ermittler vor. So sollen die Strafverfolgungsbehörden künftig leichter auf Kontodaten zugreifen können, um Finanzströme nachvollziehen zu können. Zudem wird die Möglichkeit geprüft, Vermögensabschöpfung zu erleichtern, um Kriminellen die Gewinne aus illegalen Geschäften zu entziehen. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll außerdem eine neue Spezialeinheit zur Bekämpfung von Finanzkriminalität erhalten.
Reaktionen und Kritik
Der Aktionsplan stößt auf geteiltes Echo. Während die Bundesregierung betont, dass die Maßnahmen notwendig seien, um die Finanzmärkte zu schützen, warnen Datenschützer vor einem zu weitreichenden Zugriff auf persönliche Daten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erklärte: „Die geplanten Maßnahmen greifen tief in die Privatsphäre ein. Es muss sichergestellt sein, dass die Daten nur für die Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden und nicht für eine pauschale Überwachung.“ Auch die Opposition im Bundestag äußerte Bedenken. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Florian Toncar, sagte: „Der Aktionsplan geht in die richtige Richtung, birgt aber die Gefahr einer neuen Behördenbürokratie. Wir werden genau prüfen, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind und nicht zu Lasten der Bürgerrechte gehen.“
Umsetzung und Zeitplan
Die Bundesregierung will den Aktionsplan noch in diesem Jahr gesetzlich verankern. Das neue Bundesamt für Finanzkriminalität soll bereits 2025 seine Arbeit aufnehmen. Die schärferen Kontrollen für Bargeld und Kryptowährungen sollen zeitgleich in Kraft treten. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Maßnahmen eine deutliche Steigerung der Aufklärungsquote bei Finanzdelikten. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen wurden im Jahr 2022 in Deutschland nur rund 15 Prozent der Geldwäschefälle aufgeklärt. Mit dem Aktionsplan soll diese Quote deutlich erhöht werden.



