IMK-Studie: Steuerreform könnte Haushaltslöcher weiter vergrößern
IMK-Studie: Steuerreform könnte Haushaltslöcher vergrößern

Die schwarz-rote Koalition ringt um eine Reform der Einkommensteuer, doch eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt: Spürbare Entlastungen für einen Großteil der Einkommen würden die Steuereinnahmen des Staates um zweistellige Milliardenbeträge pro Jahr senken. In der Folge würden sich die Haushaltslöcher von Bund, Ländern und Gemeinden weiter vergrößern.

Sechs Reformoptionen unter der Lupe

Das IMK untersuchte sechs verschiedene Reformoptionen. Die höchsten Mindereinnahmen gäbe es bei einer Variante, die den sogenannten „Mittelstandsbauch“ entfernen würde – das schnelle Ansteigen des Steuertarifs bei kleineren und mittleren Einkommen. Die Folge wären jährliche Mindereinnahmen von gut 33 Milliarden Euro, selbst wenn im Gegenzug der Spitzensteuersatz von aktuell 42 Prozent um drei Prozentpunkte angehoben würde.

Auch bei drei anderen untersuchten Reformoptionen erwartet das IMK verringerte Steuereinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. Mit rund fünf Milliarden Euro etwas weniger Mindereinnahmen werden bei einer Variante prognostiziert, die vor allem den Grundfreibetrag deutlich erhöhen würde. Zusätzliche Steuereinnahmen von zwei Milliarden Euro erwartet das Institut bei einer Option mit einem späteren und höheren Spitzensteuersatz. Diese beiden Varianten würden jemanden mit einem mittleren Vollzeiteinkommen allerdings um weniger als 20 Euro im Monat entlasten.

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Fazit: Kaum vereinbare Ziele

Das IMK hält als Fazit fest: „Die Ziele einer spürbaren Entlastung für breite Einkommensschichten und geringer Mindereinnahmen sind kaum miteinander vereinbar.“ Studienautorin Katja Rietzler fordert: „Die Bundesregierung sollte sich daher von Illusionen einer großen Einkommensteuerreform verabschieden.“ Sie solle stattdessen erwägen, „die Entlastungen auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum beim Grundfreibetrag und bei Kinderfreibetrag beziehungsweise Kindergeld zu beschränken“. Auch dafür müssten in den öffentlichen Haushalten schon mehrere Milliarden Euro jährlich bereitgestellt werden.

Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 12.348 Euro; wer weniger verdient, muss keine Einkommensteuer zahlen. Pro Kind können zudem 3.414 Euro pro Elternteil als Freibetrag angerechnet werden.

Klingbeils Reformvorschläge

Medienberichten zufolge hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zwei mögliche Varianten für eine Reform der Einkommensteuer vorgelegt. Bei beiden würde der Spitzensteuersatz erst ab einem deutlich höheren Jahreseinkommen als bisher greifen – aktuell wird er ab rund 70.000 Euro fällig. Zur Gegenfinanzierung will Klingbeil den Reichensteuersatz erhöhen, der derzeit bei 45 Prozent liegt und für Alleinstehende ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 280.000 Euro fällig wird.

Bei einem Treffen des Koalitionsausschusses am Mittwoch wollen die Spitzen von SPD und Union auch über eine Einkommensteuerreform diskutieren. Im Koalitionsvertrag hatten die Parteien vereinbart, „kleine und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer zu entlasten“.

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