Schwarz-Rot Reformplan: Neue Regeln für Arbeitnehmer – das ändert sich
Schwarz-Rot Reform: Das ändert sich für Arbeitnehmer

Der Reformplan der schwarz-roten Bundesregierung bringt weitreichende Änderungen für Millionen Beschäftigte in Deutschland. Neben der geplanten Steuerreform und der Vereinfachung der Steuererklärung stehen im Koalitionsvertrag zahlreiche arbeitsrechtliche Neuerungen. Das Wichtigste im Überblick.

Telefonische Krankschreibung wird abgeschafft

Eine der umstrittensten Regelungen der vergangenen Jahre fällt: Die telefonische Krankschreibung wird gestrichen. Künftig gilt gesetzlich, dass Arbeitnehmer ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Bisher war dies erst ab dem vierten Tag erforderlich, es sei denn, der Arbeitgeber verlangte früher eine Bescheinigung. „Die Betriebe können davon abweichen“, stellte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf der Pressekonferenz am Donnerstag klar. Im individuellen Fall, per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag sei eine abweichende Regelung möglich. Die Verschärfung begründete Merz mit der hohen Zahl von Krankheitstagen in Deutschland: „Das muss korrigiert werden.“

Befristete Arbeitsverträge werden erleichtert

Arbeitgeber können künftig leichter befristete Arbeitsverträge ohne konkreten Grund abschließen. Die Höchstdauer steigt von 24 auf 48 Monate, und statt drei sind sechs Verlängerungen möglich. Auch eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber wird erlaubt. Die Regelung gilt befristet bis Ende 2030 – Schwarz-Rot wagt einen Testlauf mit definiertem Ende.

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Höhere Steuerfreibeträge für Sonn- und Feiertagszuschläge

Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit sind steuerlich begünstigt, aber bisher gedeckelt. Ab Januar 2027 sollen die Obergrenzen angehoben werden, sofern der Stundenlohn 75 Euro nicht übersteigt. Wer unter einen Tarifvertrag fällt, profitiert zusätzlich: Der steuerfreie Zuschlag wird vollständig beitragsfrei gestellt, sodass weniger Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Weniger Kündigungsschutz für Spitzenverdiener

Hochverdiener mit einem Jahreseinkommen über dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 101.400 Euro, also ab 177.450 Euro) erhalten künftig weniger Kündigungsschutz. Stattdessen soll eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses „mit Abfindungsoption“ ermöglicht werden. Die Union hatte ursprünglich eine Grenze von 100.000 Euro gefordert, konnte sich damit aber nicht gegen die SPD durchsetzen.

Steuervorteil für Abfindungen bei schnellem Jobwechsel

Um die Arbeitskräftemobilität zu fördern, sollen Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert werden, wenn der Arbeitnehmer zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufnimmt. Der Steuervorteil steigt mit der Schnelligkeit der Wiederbeschäftigung.

Mehr Sonntagsarbeit in Bäckereien und Bibliotheken

Bäckereien und Konditoreien dürfen künftig länger sonntags öffnen, Bibliotheken erhalten grundsätzlich die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung. Die genauen Zeiten sind noch nicht festgelegt.

Streit um Acht-Stunden-Tag bleibt ungelöst

Bei der Flexibilisierung des Acht-Stunden-Tags gibt es laut Merz „noch keine endgültige Entscheidung“. Der Koalitionsvertrag sah eine Öffnung vor, aber Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will diese auf tarifgebundene Betriebe beschränken. Union und SPD liegen hier weit auseinander.

Rentenpaket bis Jahresende

Das Rentenpaket soll bis Ende des Jahres in Gesetze umgesetzt werden. Interessant: Der Reformplan der Kommission muss nicht eins zu eins umgesetzt werden – einzelne Punkte könnten noch angepasst werden. So deuteten Merz und CSU-Chef Markus Söder in der Pressekonferenz an, dass die von der Kommission vorgeschlagene Abschaffung von Minijobs noch einmal diskutiert werden könnte.

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