Brandenburger AfD fordert Ende der Einstufung als rechtsextrem
Brandenburger AfD fordert Ende der Einstufung als rechtsextrem

Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion drängt nach der Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts auf ein Ende der Einstufung der Partei im Land durch den Verfassungsschutz als rechtsextrem. Fraktionschef Berndt kündigte an, einen Antrag auf Rücknahme der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu stellen. Zudem solle die nachrichtendienstliche Beobachtung der AfD eingestellt werden. Falls es „informelle Spitzel“ des Verfassungsschutzes in der AfD gebe, sollten diese zurückgezogen werden.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Donnerstag im Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und entsprechend beobachten darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Der Inlandsnachrichtendienst behandelt die Partei weiterhin als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ermöglicht.

Das Brandenburger Innenministerium sieht jedoch keinen direkten Bezug zu Brandenburg. Eine Sprecherin erklärte, die Kölner Entscheidung beziehe sich ausschließlich auf die Bundespartei und entfalte keine unmittelbare Rechtswirkung für den Landesverband Brandenburg. Dieser war bereits Mitte April 2025 vom Brandenburger Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden.

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Die AfD hatte gegen diese Einstufung Klage und einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Den Eilantrag zog die Partei später zurück, um die Veröffentlichung des Vermerks mit der Begründung zu ermöglichen. Nach der Rücknahme des Eilantrags konnte die AfD in Brandenburg wieder als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden.

Nach Ansicht von AfD-Fraktionschef Berndt hat die Kölner Entscheidung dennoch einen Bezug zu Brandenburg, da der Vermerk des Bundesamts für Verfassungsschutz viele AfD-Zitate aus Brandenburg enthalte.

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