Gericht stoppt Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem
Gericht stoppt Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Die Behörde muss den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung ist dem Verfassungsschutz vorerst untersagt. Das Gericht gab damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt.

Parteichefin Alice Weidel bezeichnete die Entscheidung als „großen Sieg“ nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat. Gemeinsam mit Co-Parteichef Tino Chrupalla teilte sie mit, dass die beständig erhobenen Vorwürfe, die AfD sei gesichert rechtsextrem, durch das Urteil widerlegt seien.

Das Gericht stellte fest, dass es hinreichende Gewissheit für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gebe, jedoch prägten diese die Partei nicht in einer Weise, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne. Die Richter hatten 1,5 Terabyte an Verfassungsschutzakten geprüft.

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, das Hauptsacheverfahren abzuwarten und die AfD weiter als Verdachtsfall zu beobachten. Er lehnte ein Verbotsverfahren ab: „Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen.“ Die Linke und SPD-Politikerin Carmen Wegge forderten dagegen weiterhin ein Verbotsverfahren.

Chrupalla sieht einem Verbotsverfahren keine Chance mehr. „Sämtliche Spekulationen über Parteienverbote sind ad absurdum geführt“, sagte er. Das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen angefochten werden. Neben dem Eilverfahren läuft ein Hauptsacheverfahren.

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