Die Bundesregierung will eine umstrittene Regelung endgültig kippen: Künftig sollen per Haftbefehl gesuchte Straftäter kein Bürgergeld mehr erhalten. Bislang war es möglich, dass flüchtige Täter trotz offener Haftbefehle weiterhin Steuergelder in Höhe von 563 Euro monatlich bezogen. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich nun darauf verständigt, diese Praxis zu beenden.
Absurdes System: Täter kassierten während der Flucht
Das geltende System erlaubte es, dass Personen, gegen die ein Haftbefehl vorlag, weiterhin Anspruch auf Bürgergeld hatten. Dies führte zu paradoxen Fällen: Ein Mörder, der sich vor der Polizei versteckt, konnte parallel staatliche Unterstützung erhalten. Die Regelung war lange Zeit ein offenes Geheimnis in Fachkreisen, sorgte aber immer wieder für Empörung in der Bevölkerung.
Nach Informationen von BILDplus sollen mehrere tausend Menschen von dieser Gesetzeslücke profitiert haben. Die genaue Zahl der Betroffenen ist bislang nicht offiziell bestätigt. Die Regierung erhofft sich durch die Neuregelung jährliche Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich.
Gesetzeslücke schließen: So soll die Neuregelung aussehen
Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Auszahlung von Bürgergeld automatisch gestoppt wird, sobald ein Haftbefehl vorliegt. Die Jobcenter sollen künftig direkt von den Justizbehörden informiert werden. Bislang war dies nicht verpflichtend, sodass viele Fälle unentdeckt blieben. Die Koalition plant, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Reaktionen aus der Politik und Gesellschaft
Die geplante Änderung stößt auf breite Zustimmung. Der haushaltspolitische Sprecher der FDP, Otto Fricke, sagte: „Es darf nicht sein, dass Straftäter auf der Flucht noch vom Steuerzahler finanziert werden. Das ist ein untragbarer Zustand, den wir endlich beenden.“ Auch die Union begrüßte den Vorstoß, forderte jedoch weitergehende Maßnahmen. Die Linke kritisierte hingegen, dass die Neuregelung zu hart sein könnte und forderte eine Einzelfallprüfung.
Hintergrund: Wie viele Menschen sind betroffen?
Nach Schätzungen des Bundesjustizministeriums befinden sich derzeit rund 100.000 Personen im Fahndungsregister mit offenem Haftbefehl. Wie viele davon tatsächlich Bürgergeld beziehen, ist unklar. Die Dunkelziffer könnte hoch sein, da viele Gesuchte unter falscher Identität leben. Die neue Regelung soll auch verhindern, dass Gelder ins Ausland abfließen, wenn sich Täter ins europäische Ausland absetzen.
Ausblick: Wann tritt die Neuregelung in Kraft?
Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause des Bundestages verabschiedet werden. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ist geplant. Die Koalitionäre sind optimistisch, dass die Neuregelung schnell umgesetzt werden kann, da sie auf breite Zustimmung in den eigenen Reihen und bei der Opposition stößt. Die endgültige Abstimmung im Bundesrat steht noch aus.



