Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat als Reaktion auf den mutmaßlich islamistischen Anschlag in Berlin ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket für den Umgang mit Gefährdern angekündigt. „Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte Dobrindt der „Bild“-Zeitung.
Elektronische Fußfessel als Standard
Der Begriff „Gefährder“ beschreibt eine polizeiliche Einschätzung, die jedoch im Polizeirecht nicht gesetzlich verankert ist. Er wird für Personen verwendet, von denen die Polizeibehörden aufgrund bestimmter Kriterien annehmen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnten. Dobrindt will nun die elektronische Fußfessel als verbindliches Instrument einführen, um die Bewegungsfreiheit dieser Personen einzuschränken. Bislang wird die Fußfessel nur in Einzelfällen und auf freiwilliger Basis eingesetzt.
Präventivhaft und Jugendstrafrecht
Als zweiten Punkt des Pakets forderte Dobrindt bundesweit einheitliche Regeln zur Präventivhaft. „Es braucht in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen“, erklärte er. Derzeit gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen, was die Durchsetzung erschwert. Drittens nannte Dobrindt eine Reform des Jugendstrafrechts. „Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel.“ Er kritisiert, dass volljährige Gefährder oft nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, das mildere Strafen vorsieht.
Hintergrund des Anschlags
Der Anschlag ereignete sich am Samstagabend im Berliner Tiergarten. Eine Frau aus Polen wurde getötet, 29 Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Der mutmaßliche Täter, der 21-jährige Abdul B., ein Deutscher mit libanesischen Wurzeln, wurde am Sonntagabend von der Polizei erschossen. Sicherheitskreisen zufolge war der Mann als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Er war am 12. Mai vom Amtsgericht Tiergarten wegen versuchter Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein, da sie eine höhere Strafe forderte. Das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig. Das Gericht hob den Haftbefehl auf mit der Begründung, die Untersuchungshaft diene der Sicherung des Strafverfahrens und sei keine vorweggenommene Strafe.
Reaktionen aus der Politik
Bereits zuvor hatten Kanzler Friedrich Merz und Unionspolitiker ähnliche Gesetzesänderungen erwogen. „Nach meinem Verständnis müssen wir alles tun, um die Bewegungsfreiheit solcher potenziellen Straftäter so weit wie möglich einzugrenzen“, sagte Merz. CSU-Chef Markus Söder forderte, die Zügel bei Gefährdern deutlich anzuziehen. „Jemand, der Gefährder ist, kann nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben“, erklärte er zum Auftakt einer CSU-Klausur in Kloster Banz. Söder sprach sich zudem für härtere Strafen und den Entzug von Pässen aus.
Die Diskussion über das Sicherheitspaket kommt einen Tag nach dem Anschlag. Dobrindt betonte, dass die Maßnahmen schnell umgesetzt werden müssten, um weitere Taten zu verhindern. Die genauen Gesetzesentwürfe sollen in den kommenden Wochen vorgelegt werden. Die Umsetzung des Pakets wird politisch begleitet; die Unionsparteien unterstützen die Pläne weitgehend.



