Dobrindts Forderungen nach CSD-Anschlag: Fußfesseln, Präventivhaft, Strafrecht
Dobrindt nach CSD-Anschlag: Fußfesseln, Präventivhaft, Strafrecht

Der Anschlag von Berlin auf den Christopher Street Day (CSD) hat eine Debatte über den richtigen Umgang mit Terror-Gefährdern ausgelöst. Der Täter, Abdul Ballout, war den Behörden bestens bekannt. Bereits 2025 wurde der damals 20-Jährige als Gefährder eingestuft – man traute ihm also zu, jederzeit eine schwere extremistische Straftat zu begehen. In der Folge wurde der spätere Attentäter teils engmaschig überwacht. Doch die Überwachung konnte die Tat nicht verhindern. Nun fordert CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt eine Reihe von Verschärfungen, darunter die flächendeckende Nutzung elektronischer Fußfesseln, die Einführung einer Präventivhaft für Gefährder, die nicht abgeschoben werden können, sowie Änderungen im Strafrecht, die bereits die Absicht zur Straftat unter Strafe stellen sollen.

Die Forderungen von Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt hat nach dem Anschlag konkrete Forderungen aufgestellt. Erstens: Elektronische Fußfesseln für alle islamistischen Gefährder. Zweitens: Präventivhaft für Gefährder, die nicht abgeschoben werden können. Drittens: Strafrechtsverschärfungen, um die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten zu bestrafen. Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit erhöhen und weitere Anschläge verhindern. Dobrindt argumentiert, dass die bisherigen Instrumente nicht ausreichen, um die Bevölkerung vor radikalisierten Einzeltätern zu schützen.

Elektronische Fußfesseln: Sinnvoll oder Symbolpolitik?

Die elektronische Fußfessel ist kein neues Instrument. In Deutschland wird sie bereits bei Straftätern eingesetzt, die unter Auflagen auf freiem Fuß sind. Allerdings ist ihre Anwendung auf Islamisten bislang begrenzt. Dobrindt fordert nun, dass alle Gefährder eine solche Fußfessel tragen müssen. Kritiker weisen darauf hin, dass die Fußfessel keine Wunderwaffe sei. Sie könne einen Anschlag nicht verhindern, da sie nur den Aufenthaltsort überwache, aber keine Handlungen unterbinde. Zudem sei der Eingriff in die Grundrechte erheblich. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass die Fußfessel in Kombination mit anderen Maßnahmen die Rückfallquote senken kann. Nach Angaben des Bundeskriminalamts gibt es derzeit rund 500 islamistische Gefährder in Deutschland, von denen viele bereits überwacht werden. Eine flächendeckende Fußfessel-Pflicht würde bedeuten, dass alle diese Personen rund um die Uhr geortet werden – ein massiver Eingriff in die Privatsphäre.

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Präventivhaft: Ein rechtliches Minenfeld

Die Forderung nach Präventivhaft ist besonders umstritten. Dobrindt möchte, dass Gefährder, die nicht abgeschoben werden können, inhaftiert werden können, bevor sie eine Straftat begehen. Dies würde eine Änderung des Grundgesetzes erfordern, da die Präventivhaft nach geltendem Recht nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen zulässig ist. Die Einführung einer solchen Haft müsste mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar sein. Juristen warnen vor einer „Verdachtsstrafe“ und argumentieren, dass die Unschuldsvermutung ausgehöhlt würde. In anderen Ländern, wie etwa Frankreich oder Großbritannien, gibt es ähnliche Instrumente, doch ihre Wirksamkeit ist umstritten. Die Bundesregierung zeigt sich bislang zurückhaltend. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, dass das Strafrecht auf konkrete Taten ausgerichtet sei und nicht auf bloße Gefährlichkeit. Eine Präventivhaft müsste verhältnismäßig sein und dürfte nicht gegen die Menschenwürde verstoßen.

Verschärfungen im Strafrecht

Die dritte Forderung betrifft das Strafrecht. Dobrindt will, dass die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten bereits strafbar ist. Derzeit ist die Vorbereitung einer solchen Tat unter bestimmten Umständen strafbar, etwa wenn eine konkrete Planung vorliegt. Dobrindt schwebt eine Ausweitung auf die bloße Absicht vor. Dies würde bedeuten, dass bereits die innere Einstellung bestraft werden könnte, ohne dass eine konkrete Handlung vorliegt. Rechtsexperten bezweifeln, dass eine solche Regelung mit dem Schuldprinzip vereinbar ist. Zudem wäre die Beweisführung extrem schwierig: Wie will man nachweisen, dass jemand tatsächlich einen Anschlag plant, wenn er noch keine Vorbereitungen getroffen hat? Die Gefahr von Fehlurteilen und einer Ausweitung von Überwachung sei groß.

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Wie realistisch sind die Maßnahmen?

Die Umsetzung der Forderungen ist aus mehreren Gründen schwierig. Elektronische Fußfesseln sind technisch machbar, aber rechtlich angreifbar und nur begrenzt wirksam. Präventivhaft würde eine Grundgesetzänderung erfordern, die eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat benötigt – derzeit unrealistisch. Strafrechtsverschärfungen stoßen auf verfassungsrechtliche Bedenken. Hinzu kommt, dass der Täter von Berlin ohnehin eng überwacht wurde, was zeigt, dass Überwachung allein nicht immer schützt. Die Sicherheitsbehörden fordern stattdessen mehr Personal und bessere Ressourcen, um Gefährder besser einschätzen und betreuen zu können. Letztlich bleibt die Frage, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen die Sicherheit tatsächlich erhöhen oder nur den Eindruck erwecken, etwas zu tun. Die Debatte wird weitergehen – nicht zuletzt, weil weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden können.