Studentische Beschäftigte an den Berliner Hochschulen können sich über eine deutliche Gehaltssteigerung freuen. Der bisherige Stundenlohn von 14,32 Euro wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf 15,08 Euro angehoben. Dies sieht ein neuer Tarifvertrag vor, der von den Tarifparteien ausgehandelt und nun endgültig beschlossen wurde, wie die Humboldt-Universität zu Berlin am Donnerstag mitteilte.
Stufenweise Anhebung bis 2028
Die Erhöhung erfolgt in mehreren Schritten: Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Stundenlohn auf 15,90 Euro, ein Jahr später auf 16,06 Euro. Insgesamt ergibt sich damit eine Steigerung von rund 12 Prozent innerhalb von drei Jahren. Der Tarifvertrag, der bereits Ende Juni 2025 ausgehandelt wurde, hat nun die Zustimmung aller beteiligten Parteien erhalten und kann in Kraft treten. Die rückwirkende Zahlung ab Januar 2026 stellt sicher, dass die Beschäftigten keine Einbußen hinnehmen müssen.
Bedeutung für Studierende
Nach Angaben der Humboldt-Universität profitieren von der Regelung Tausende studentische Hilfskräfte, die an den staatlichen Hochschulen Berlins arbeiten. Sie sind in der Regel in der Lehre, in der Forschung oder in der Verwaltung tätig. Der Tarifvertrag soll nicht nur die finanzielle Situation der Studierenden verbessern, sondern auch die Attraktivität der studentischen Beschäftigung an den Hochschulen erhöhen. „Mit dieser Einigung schaffen wir faire Bedingungen für die studierenden Beschäftigten“, wird ein Sprecher der Humboldt-Universität zitiert. „Die Gehaltssteigerung trägt dazu bei, die Inflation auszugleichen und die Wertschätzung für ihre Arbeit zu unterstreichen.“
Hintergrund der Verhandlungen
Die Tarifverhandlungen wurden von der Gewerkschaft Verdi sowie den Arbeitgebervertretern der Hochschulen geführt. Neben der Gehaltserhöhung wurden auch Regelungen zur Arbeitszeit und zu Kündigungsfristen vereinbart. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren und gilt für alle studentischen Beschäftigten an den Berliner Universitäten und Fachhochschulen. Damit wird erstmals seit mehreren Jahren eine deutliche Anpassung des Stundenlohns an die gestiegenen Lebenshaltungskosten vorgenommen.
Ausblick
Die studentischen Beschäftigten können nun mit rückwirkender Wirkung die höheren Sätze erwarten. Die Auszahlung soll ab dem kommenden Semester erfolgen. Die Hochschulleitungen zeigten sich zufrieden mit der Einigung: „Dies ist ein wichtiges Signal für die Studierenden, die durch ihre Arbeit einen wertvollen Beitrag zum Hochschulbetrieb leisten“, so ein Sprecher der TU Berlin. Die Regelung gilt für alle Einrichtungen, die dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) unterliegen.



