Ausländischer Geheimdienst fing Bekennervideo von Solingen-Attentäter vor Tat ab
Geheimdienst fing Bekennervideo vor Solingen-Anschlag ab

Einem ausländischen Geheimdienst ist es offenbar gelungen, das Bekennervideo des Attentäters von Solingen noch vor dem Anschlag und der Veröffentlichung durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) mitzuschneiden. Dies berichtete der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zum Solingen-Anschlag, Thomas Kutschaty (SPD). Als die nordrhein-westfälischen Behörden nach der Tat Informationen zum Täter anforderten und ein Foto von ihm verschickten, erhielten sie umgehend einen Screenshot aus dem Bekennervideo. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU), der als Zeuge vor dem Ausschuss aussagte, erklärte: „Diese rechtlichen Möglichkeiten haben wir nicht.“ Er sei sehr froh über solche Hinweise, die bereits mehrere Anschläge verhindert hätten. In diesem Fall sei das Foto aber erst nach dem Anschlag eingegangen. „Es bleibt dabei, den Sicherheitsbehörden war Issa Al H. vor dem Anschlag nicht bekannt.“

Opposition bezweifelt Einzeltäter-These

Die Opposition stellt zunehmend die Feststellung infrage, dass es sich bei dem syrischen Attentäter um einen Einzeltäter handelte, der sich allein im Internet radikalisiert habe. So habe Issa Al Hassan Kontakt zu mehreren Islamisten und islamistischen Gefährdern gehabt. Einer von ihnen soll einen Anschlag auf die Fußball-Europameisterschaft 2024 geplant haben und sei inzwischen zu mehrjähriger Haft verurteilt worden. Eine Sicherheitskonferenz habe sich zwei Monate vor dem Solinger Anschlag mit diesem und einem weiteren Kontakt von Issa Al Hassan befasst. Reul entgegnete: „Alle diese Kontakte sind untersucht worden. Wir haben nichts gefunden, was auf eine Unterstützung des Anschlags deutet.“

Keine Hinweise auf Netzwerk in NRW

Reul hatte erst in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass er auch nach erneuter Prüfung keine Hinweise auf Mittäter oder ein islamistisches Netzwerk des Attentäters in Nordrhein-Westfalen sehe. Es gebe zwar Berührungspunkte zu Islamisten, aber keine tatbezogenen Kontakte. Zu polizeiinterner Kritik, wonach es nicht gelungen sei, in akzeptabler Zeit einen Fährten-Spürhund zum Tatort zu bringen, der der Spur des Attentäters hätte folgen können, sagte der Minister, davon wisse er nichts.

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Hintergrund: Anschlag und rechtliche Aufarbeitung

Am 23. August 2024 tötete Issa Al Hassan auf einem Stadtfest in Solingen drei Menschen mit einem Messer und verletzte viele weitere. Der IS reklamierte den Anschlag für sich. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilte den Syrer zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags NRW prüft, ob es vor oder während des Anschlags zu Fehlern oder Versäumnissen kam.

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