Hausärzte fordern Stopp des Gesundheits-Sparpakets: „Fiasko“
Hausärzte fordern Stopp des Gesundheits-Sparpakets

Der Bundestag stimmt am Freitag über das Gesundheitssparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ab. Kurz vor der entscheidenden Sitzung formiert sich heftiger Protest aus dem Gesundheitswesen. Die Hausärzte drängen auf einen Stopp der Regierungspläne.

Hausärzteverband warnt vor Verschlechterung der Versorgung

„Wenn Bund und Länder auch weiterhin eine gute hausärztliche Versorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger wollen, dann muss dieses Gesetz aufgehalten werden“, sagte die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, der „Rheinischen Post“. Sie betonte: „Wenn das Spargesetz so kommt, ist das ein einziges Fiasko für die Hausarztpraxen und ihre Patientinnen und Patienten.“ Die Folgen wären, „dass die Vor-Ort-Versorgung in immer weniger Regionen gewährleistet wird, dass Menschen in Zukunft immer länger auf Termine warten und weniger Zeit für ihre Behandlung bleibt“.

Die von der Regierung geplante Reform werde die „Versorgung der Patientinnen und Patienten spürbar verschlechtern“, sagte die Verbandschefin voraus. „Spätestens der Bundesrat muss diese Irrfahrt stoppen.“

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Bundestag und Bundesrat stimmen am Freitag ab

Der Bundestag stimmt am Freitag abschließend über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Die Bundesregierung plant wegen massiver finanzieller Probleme Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte. Sollte das Gesetz im Bundestag erwartungsgemäß beschlossen werden, befasst sich anschließend der Bundesrat damit. Die Länderkammer könnte die Neuregelung durch einen Einspruch oder eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zumindest vorerst stoppen.

Warken räumt „Zumutung“ ein, verteidigt Reform

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) machte klar, dass es um eine „gemeinsame Kraftanstrengung“ geht. „Ja, es ist eine Zumutung“, räumte sie ein. Die Reform sei aber notwendig, denn mit der jetzigen Ausgabendynamik liefe es sonst über kurz oder lang auf einen „Systemkollaps“ hinaus. Die zentrale Stoßrichtung lautet nun, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nur noch so stark steigen sollen, wie es die Einnahmenentwicklung hergibt. Bezahlt werden soll prinzipiell nur noch, was die Versorgung nachweislich verbessert. Ausgangspunkt für die Pläne waren Ende März vorgelegte Empfehlungen einer Expertenkommission.

Konkrete Einschnitte für Patienten

Warken strebte ein „ausgeglichenes Paket“ an, das alle Beteiligten einbeziehen soll – und damit eben auch die Versicherten. Konkret müssen sie sich auf Einschnitte bei Leistungen und mehr Zahlungen aus eigener Tasche einstellen:

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  • Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro etwa für das Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Gestrichen wurde, dass die Zuzahlungen dann auch noch jährlich angepasst werden sollen.
  • Homöopathische Leistungen sollen nicht mehr auf Kassenkosten angeboten werden.
  • Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll überprüft werden.
  • Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber.
  • Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.
  • Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden, nun aber mit größeren Ausnahmen. Bleiben soll sie für Eltern von Kindern unter zwölf statt unter sieben Jahren sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und wenn pflegebedürftige Angehörige betreut werden. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.
  • Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor Operationen für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen.
  • Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden.

Weitere Sparmaßnahmen und Kritik

Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer wie Ärzte und Kliniken werden begrenzt. Bei den Praxen fallen Extra-Vergütungen weg. Für Apotheken und Pharmaindustrie sollen verstärkte Rabattregelungen gelten. Gekippt wurde ein „dynamischer“ Preisabschlag für Arzneihersteller, der jährlich zu erhöhen wäre. Stattdessen soll ein erhöhter fester Extra-Abschlag kommen. Bei den Kassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt. Sie müssen Versicherte auch nicht mehr eigens über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren – zur Entbürokratisierung, wie es heißt. Die Verbraucherzentralen warnten, damit werde das dann bestehende Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt.

Beiträge des Bundes zum Sparpaket

Auch in Koalitionsreihen hatte Kritik ausgelöst, dass der Bund zunächst vor allem Geld für den eigenen Etat herausziehen wollte. Nachbesserungen: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld geben – zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, die Summe soll dann noch steigen. Der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll 2027 nur auf 13,15 Milliarden statt auf 12,5 Milliarden Euro heruntergehen.

Weiteres Vorgehen und Ausblick

Wie schnell es nach dem Bundestag weitergeht, war vorerst in der Schwebe. Nach schwarz-rotem Plan soll das Gesetz direkt die letzte Hürde im Bundesrat nehmen, der auch am Freitag tagt. Die Länder hatten jedoch noch Forderungen. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz nicht, der Bundesrat könnte es aber in den Vermittlungsausschuss schicken und damit bremsen. Per Entschließung im Bundestag ankündigen wollen Union und SPD noch Regelungen zum Absichern der psychotherapeutischen Versorgung, die es nicht mehr ins Gesetz schafften – versprochene Umsetzung gleich nach der Sommerpause. Um Spielraum für die noch erhöhten Bundesmittel zu schaffen, soll im Herbst dann auch eine neue Zuckersteuer auf Getränke wie Colas und Limonaden konzipiert werden.