Bundestag verabschiedet Reform: Heizungsgesetz wird gekippt
Heizungsgesetz-Reform: Bundestag stimmt für Änderungen

Der Bundestag soll am Freitag über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abstimmen, das zentrale Regelungen des bestehenden „Heizungsgesetzes“ der früheren Ampel-Regierung kippt. Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Erwartet werden Klagen gegen die Gesetzesänderungen. Die Reform soll am Freitag auch den Bundesrat passieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag eine Klage der Linke-Bundestagsfraktion zurückgewiesen, die eine Verabschiedung vor der parlamentarischen Sommerpause stoppen wollte.

Kern des geltenden Gesetzes wird gekippt

CDU, CSU und SPD vereinbarten im Koalitionsvertrag: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Darauf drängte im Wahlkampf vor allem die Union, die Front machte gegen die vor allem vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Der Kern des geltenden Gesetzes soll nun wegfallen: der Paragraf 71 mit „Anforderungen an eine Heizungsanlage“, die viele Kritiker kompliziert und kleinteilig fanden. Im Zentrum steht die 65-Prozent-Regelung, die nun gestrichen wird. Sie sah vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll – galt seit 2024 zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude gab es umfassende Übergangsfristen; funktionierende Heizungen konnten weiterbetrieben werden.

„Kein Reinregieren in den Heizungskeller“

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte: „Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein.“ Sie hatte von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen. Es solle nun Technologieoffenheit geben. „Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben; bisher gebe es aber eine Zurückhaltung bei Investitionen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Zentrale Gesetzesänderungen

Künftig sollen neben Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, hybriden Modellen oder Biomasseheizung auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Geplant ist eine „Bio-Treppe“: Ab Januar 2029 mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die mit bis zu einem Prozent starten soll – Details sind unklar. Eine Regelung, wonach ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll nun bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind.

Warum die Reform umstritten ist

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Der Wärmesektor gilt beim Klimaschutz als „Sorgenkind“. Umweltverbände, die Grünen und andere warnen vor massiven Rückschritten. Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden sagte, die Koalition zerstöre den Klimaschutz im Gebäudesektor und erlaube Heizen mit fossilem Öl und Gas auf Dauer. BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend kritisierte: „Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz. Doch die Bundesregierung heizt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an.“ Konkret in der Kritik steht, dass die „Bio-Treppe“ bis 2040 nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren vorsieht und die Regierung ein Gesetz verabschieden will, ohne die Kosten und Verfügbarkeiten „grüner“ Gase zu kennen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Klagen erwartet

Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe haben das geplante Gesetz als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“ bezeichnet. Erwartet werden Klagen, die vor allem auf eine drohende „Klimalücke“ zielen: Die Neuregelungen könnten dazu führen, dass Ziele bei der CO₂-Reduktion schwieriger zu erreichen sind. Verwiesen wird auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021, das einschneidende Schritte zur Senkung von CO₂-Emissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank schieben darf. Es ist offen, wie das Gericht urteilt. Die Koalition vereinbarte, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO₂-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Viele Verbände warnen vor einer „Kostenfalle“ bei neuen Gasheizungen: Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO₂-Preise und Gasnetzentgelte, dazu könnten Biogase die Heizkosten verteuern.