Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge der Opposition gegen zentrale Vorhaben der schwarz-roten Koalition abgelehnt. Damit sind die Weichen für einen geregelten Start in die Sommerpause gestellt. Die Karlsruher Richter wiesen sowohl Anträge gegen das Krankenkassen-Sparpaket als auch gegen das neue Heizungsgesetz zurück. Die Koalition kann nun ihre Gesetzesvorhaben wie geplant vorantreiben.
Krankenkassen-Sparpaket: Gericht lehnt Eilanträge ab
Das umstrittene Gesundheits-Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen ab 2027 von stark steigenden Milliardenausgaben entlasten. Ziel ist es, neue Beitragserhöhungen zu verhindern. Oppositionsabgeordnete von Grünen und Linken hatten kurz zuvor versucht, das Gesetzgebungsverfahren zu stoppen. Sie kritisierten ein „chaotisches Gesetzgebungsverfahren“ mit kurzfristig eingereichten 278 Seiten Änderungen. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.
Heizungsgesetz: Linke scheitert vor Gericht
Die Linken-Fraktion scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (Heizungsgesetz) zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf ihre Organklage als unzulässig. Damit ist der Weg frei, dass der Bundestag noch in dieser Woche das Gesetz verabschieden kann. Schwarz-Rot will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelung kippen. Künftig sollen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, wenn sie ab 2029 zunehmend CO2-neutrale Brennstoffe verwenden. Die Linke kritisiert, dadurch werde die Lücke zur Erreichung der Klimaziele größer.
Bundesrat entscheidet am Freitag
Beim Krankenkassen-Sparpaket wird mit Spannung die Entscheidung des Bundesrates erwartet. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause soll das Gremium das Gesetz an diesem Freitag beschließen – direkt nach dem für den Morgen geplanten Bundestagsbeschluss. Allerdings könnten sich die Länder querstellen, da auch aus ihren Reihen Forderungen nach einer Verschiebung kommen. Eine definitive Entscheidung wird spätestens am Freitagmorgen direkt vor der Ratssitzung erwartet.
Koalition will Handlungsfähigkeit beweisen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits am Morgen in einer Regierungserklärung seinen Reformkurs verteidigt. Zum Krankenkassen-Paket sagte der CDU-Chef an die Opposition gewandt: „Deswegen werden wir diesen Weg gehen, auch wenn Sie mit allen Mitteln versuchen, das bis morgen zu verhindern.“ Nach dem Misserfolg der Opposition in Karlsruhe kann sich Merz nun bestätigt fühlen. Die Koalition will mit den Vorhaben rechtzeitig zum Sommer Handlungsfähigkeit beweisen und die Menschen nicht mit Streitereien nerven.
34-Punkte-Programm steht an
Nun liegt vor dem Bündnis vor allem die Umsetzung seines im Kanzleramt geplanten 34-Punkte-Programms. Dieses umfasst Steuerentlastungen, kleinere Flexibilisierungen auf dem Arbeitsmarkt und umstrittene Maßnahmen wie eine verschärfte Attestpflicht. Nach den Entscheidungen aus Karlsruhe können sich Merz, Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sowie Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nun darauf konzentrieren, diese Gesetze voranzubringen.
Verflixter Juli: Krise vor einem Jahr
Beobachter hatten ein mögliches Szenario ähnlich wie vor einem Jahr vor Augen. Am 11. Juli 2025 stürzte das vorläufige Scheitern einer SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht die Koalition in ihre erste handfeste Krise. Vor allem Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) musste danach verlorenes Vertrauen wiedergewinnen. In jüngster Zeit wird die Achse der Fraktionschefs von Union und SPD als schwarz-roter Stabilitätskern gelobt.
In seiner Regierungserklärung sagte Merz am Morgen, er höre immer wieder den Vorwurf, die politische Mitte liefere nicht und blockiere sich selbst. Der CDU-Vorsitzende hielt dem entgegen: „Die Mitte liefert, sie arbeitet und sie erfüllt vor allem den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“



