Maskenklage abgewiesen: Bund entgeht 468 Millionen Euro Schaden
Maskenklage abgewiesen: Bund entgeht 468 Mio. Euro Schaden

Bonner Landgericht weist Millionenklage ab

Das Bonner Landgericht hat die Klage eines Hamburger Maskenhändlers gegen den Bund abgewiesen. Der Händler forderte 468 Millionen Euro Schadenersatz aus einem strittigen Maskendeal aus der Corona-Zeit. Das Gericht sah keine Grundlage für die Forderung, wie aus dem Urteil vom 22. Juli 2026 hervorgeht.

Der Fall dreht sich um eine E-Mail von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die der Händler als verbindliche Zusage wertete. In der flapsig formulierten Mail vom April 2020 schrieb Spahn: „Wir nehmen die Masken.“ Der Händler interpretierte dies als Auftrag über Millionen von FFP2-Masken und klagte auf Erfüllung. Das Gericht stellte jedoch klar, dass die Mail keine rechtsverbindliche Bestellung darstellte.

Spahn-Mail als Kern des Streits

Der Kläger, der Hamburger Unternehmer Timm, argumentierte, Spahn habe mit seiner Mail einen Vertrag zustande gebracht. Sein Anwalt Geissler betonte vor Gericht: „Eine solche Zusage eines Ministers muss Vertrauen schaffen.“ Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es urteilte, dass die Mail lediglich eine Absichtserklärung gewesen sei, die nicht den formellen Anforderungen eines öffentlichen Auftrags genügte.

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Der Bund hatte die Masken damals in großem Stil beschafft, um die Bevölkerung zu schützen. Dabei kam es zu zahlreichen Streitigkeiten über Lieferungen und Zahlungen. Der Fall Timm war einer der größten.

Maskenschlamassel noch nicht beendet

Trotz des Urteils ist das Maskenschlamassel für den Bund noch nicht vorbei. Mehrere ähnliche Klagen sind noch anhängig. Die Gesamtsumme der Forderungen beläuft sich auf über eine Milliarde Euro. Das Bundesgesundheitsministerium zeigte sich erleichtert über das Urteil, betonte aber, dass man weiterhin mit rechtlichen Auseinandersetzungen rechne.

Der Händler Timm kündigte an, in Berufung zu gehen. „Wir werden das Urteil nicht akzeptieren“, sagte er der Presse. Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung für andere Kläger haben.

Hintergrund der Maskendeals

In der ersten Welle der Corona-Pandemie 2020 hatte die Bundesregierung überstürzt Masken eingekauft. Viele Verträge wurden per E-Mail oder mündlich geschlossen. Das führte zu Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten. Der Bundesrechnungshof kritisierte das Vorgehen scharf. Die Bundesregierung versprach daraufhin, die Vergabepraxis zu reformieren.

Der Fall Spahn zeigt, wie schnell informelle Zusagen zu erheblichen finanziellen Risiken führen können. Das Urteil des Bonner Landgerichts stärkt die Position des Bundes, auch wenn weitere Verfahren drohen.

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