Merz: Vereidigung neuer Minister im September rechtlich zulässig
Merz: Vereidigung neuer Minister im September zulässig

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Entscheidung verteidigt, die Vereidigung der neuen Bundesminister erst im September nach der Sommerpause durchzuführen. „Wir halten es für zulässig“, sagte Merz am Montag in Berlin. Die neuen Kabinettsmitglieder sollen bereits an diesem Mittwoch ihre Ernennungsurkunden von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erhalten, die Vereidigung im Bundestag aber erst am 9. September erfolgen. Dies sei auch aus Kostengründen vertretbar.

Rechtliche Grundlage der Vereidigung

Das Grundgesetz schreibt in Artikel 64 vor, dass Bundesminister „bei der Amtsübernahme“ den Eid vor dem Bundestag leisten müssen. Merz argumentiert, dass die Amtsübernahme nicht zwingend mit der Aushändigung der Ernennungsurkunden zusammenfallen müsse. Die Entscheidung, die Vereidigung auf die erste Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause zu verschieben, sei pragmatisch und rechtskonform.

Kostengründe als Ausschlaggeber

Der Kanzler betonte, dass die zeitliche Verzögerung vor allem finanzielle Gründe habe. „Es würde, glaube ich, ein großer Teil der deutschen Öffentlichkeit nicht verstehen, wenn wir 630 Abgeordnete aus den Ferien nach Berlin zurückbeordern müssten, um eine Vereidigung von zwei neuen Bundesministerin vorzunehmen“, so Merz. Die Einberufung des Bundestags in der Sommerpause wäre mit erheblichen Kosten verbunden, da Reise- und Aufwandsentschädigungen für die Abgeordneten anfallen würden.

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Neue Gesichter im Kabinett

Von der Verschiebung betroffen sind zwei Personalien: Der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wird neuer Bundesgesundheitsminister. Die bisherige Ministerin Nina Warken wechselt als Kanzleramtschefin in die Regierungszentrale. Beide sollen ihre neuen Ämter bereits am Mittwoch offiziell antreten, jedoch vorerst ohne den vorgeschriebenen Amtseid vor dem Parlament.

Kritik von Verfassungsrechtlern

Der ehemalige Chefjurist des Bundespräsidialamts, Stefan Ulrich Pieper, äußerte Bedenken gegenüber der „Rheinischen Post“. Er erklärte: „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat.“ Die Aufnahme der Amtsgeschäfte ohne vorherige Vereidigung sei „verfassungsrechtlich unsauber“. Pieper betonte, der Eid sei nicht nur eine Formalie, sondern ein zentrales Element der demokratischen Legitimation.

Politische Bewertung

Die Opposition im Bundestag kritisierte das Vorgehen der Regierung scharf. Vertreter von SPD und Grünen warfen Merz vor, das Grundgesetz zu missachten und die Bedeutung des Amtseids zu untergraben. Die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP hingegen stützen die Linie des Kanzlers. Sie verweisen auf vergleichbare Präzedenzfälle in der Vergangenheit, in denen Vereidigungen ebenfalls nach der Amtsübernahme stattfanden.

Ausblick

Die Vereidigung ist nun für den 9. September vorgesehen, dem ersten Sitzungstag des Bundestags nach der Sommerpause. Bis dahin werden die neuen Minister ihre Geschäfte ohne parlamentarischen Eid führen. Ob dies zu rechtlichen Anfechtungen führen könnte, bleibt abzuwarten. Die Bundesregierung zeigt sich zuversichtlich, dass das Verfahren einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält.

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