Immunität zum dritten Mal entzogen: AfD-Politiker Bystron im Visier der Justiz
Straßburg – Für den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron (53) spitzt sich die rechtliche Lage erneut zu. Das Europäische Parlament hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die parlamentarische Immunität des rechtsgerichteten Politikers aufzuheben. Dieser Schritt ermöglicht es den deutschen Strafverfolgungsbehörden, ihre Ermittlungen gegen Bystron fortzusetzen und gegebenenfalls zu intensivieren.
Konkrete Vorwürfe im Raum
Im Zentrum der aktuellen Ermittlungen steht der Verdacht, dass Bystron während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter eine private Reinigungskraft über die sogenannte Mitarbeiterpauschale des Parlaments abgerechnet haben könnte. Bei dieser Pauschale handelt es sich um ein Budget, das Abgeordneten für die Bezahlung von Mitarbeitern zur Verfügung steht. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte bereits Vorermittlungen wegen Betrugs eingeleitet, die nun weitergeführt werden können.
Bystron selbst äußerte sich auf Nachfrage zunächst nicht zu den konkreten Vorwürfen. In der Vergangenheit hat er sich im Zusammenhang mit verschiedenen Verfahren stets als Opfer politischer Verfolgung dargestellt und betont, die Anschuldigungen seien politisch motiviert.
Nicht der erste Immunitätsverlust
Für den AfD-Politiker ist dies bereits das dritte Mal, dass ihm die parlamentarische Immunität entzogen wird. Sowohl das EU-Parlament als auch der Deutsche Bundestag hatten in früheren Verfahren bereits Ermittlungen gegen Bystron ermöglicht. Der Politiker saß von 2017 bis 2024 für die AfD im Deutschen Bundestag, bevor er ins Europäische Parlament wechselte.
Die juristische Geschichte Bystrons ist bereits jetzt bemerkenswert belastet. Erst im Oktober 2025 verurteilte das Amtsgericht München den Politiker wegen der Verbreitung einer Hitlergruß-Fotomontage in sozialen Medien zu einer Geldstrafe von 11.250 Euro. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt haben.
Weitere schwere Vorwürfe
Parallel zu den aktuellen Betrugsvorwürfen laufen weitere Ermittlungen gegen Bystron. Seit dem Frühjahr 2025 ermitteln die Behörden in einem Verfahren, das den Verdacht auf Geldwäsche und Bestechlichkeit zum Gegenstand hat. Konkret soll Bystron Geld vom prorussischen Portal „Voice of Europe“ erhalten haben, um im Deutschen Bundestag im Sinne russischer Interessen zu agieren.
Der AfD-Politiker hat auch diese Vorwürfe stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Die Ermittlungen in diesem Komplex dauern jedoch weiter an und könnten sich durch den Wegfall der Immunität ebenfalls beschleunigen.
Die wiederholte Aufhebung der Immunität unterstreicht die anhaltenden rechtlichen Probleme, mit denen sich der AfD-Politiker konfrontiert sieht. Während Bystron selbst von politischer Verfolgung spricht, sehen die Ermittlungsbehörden hinreichende Verdachtsmomente für verschiedene Straftaten. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, wie sich die verschiedenen Verfahren entwickeln und welche Konsequenzen sie für die politische Karriere Bystrons haben werden.



