Unionsfraktion will Selbstbestimmungsgesetz nach Missbrauchsfällen ändern
Unionsfraktion will Selbstbestimmungsgesetz ändern

Die Unionsfraktion fordert eine Neuregelung des Selbstbestimmungsgesetzes, das es Bürgern ermöglicht, beim Einwohnermeldeamt ein anderes als das biologische Geschlecht eintragen zu lassen. Der Justiziar der Fraktion, Martin Plum, äußerte sich gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ kritisch: „Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen Missbrauch.“ Die Unionsfraktion unterstützt einen Vorstoß der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, die eine Verschärfung der Rechtslage fordern.

Hintergrund des Selbstbestimmungsgesetzes

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz hatte die Ampel-Koalition im Jahr 2023 das Transsexuellengesetz abgelöst. Seither reicht eine bloße Erklärung beim Standesamt aus, um den Geschlechtseintrag oder die Vornamen zu ändern. Zuvor waren dafür psychologische Gutachten oder Vorgaben zu geschlechtsangleichenden Eingriffen notwendig. Kritiker bemängeln, dass diese Erleichterung Missbrauch Tür und Tor öffne.

Forderung nach Prüfmechanismus

Martin Plum unterstützt die Forderung der drei Bundesländer nach einem „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“. Dieser Vorstoß setze „an der richtigen Stelle an“, betonte er. Entscheidend sei, „Missbrauch wirksam zu verhindern und Standesämtern rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zu geben“. Plum verwies dabei auf den Fall Marla-Svenja Liebich, der seiner Ansicht nach die Missbrauchsmöglichkeiten deutlich macht.

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Marla-Svenja Liebich, früher bekannt als Sven Liebich, war wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Später ließ Liebich den Geschlechtseintrag ändern und den Vornamen auf Marla-Svenja anpassen. Zum Haftantritt wurde Liebich in ein Frauengefängnis geladen, erschien dort jedoch nicht. Nach seiner Festnahme an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland sitzt der Rechtsextremist nun in tschechischer Haft; eine Auslieferung ist beantragt.

Reaktionen aus der Politik

Das Bundesfamilienministerium, das von der CDU-Ministerin Karin Prien geführt wird, zeigte sich zurückhaltend. Eine Sprecherin verwies auf die laufende Evaluierung des Selbstbestimmungsrechts. „Auf Grundlage der Ergebnisse“ der Evaluation würden „sodann etwaige gesetzliche oder administrative Handlungsbedarfe in den Blick genommen werden“, erklärte die Sprecherin. Ergebnisse dieser Evaluierung werden jedoch vor der parlamentarischen Sommerpause nicht erwartet. Das Familienministerium hat innerhalb der Bundesregierung die Federführung für das Selbstbestimmungsgesetz.

Die SPD-Fraktion äußerte sich skeptisch gegenüber einer Gesetzesänderung. Der Parlamentarische Geschäftsführer Johannes Fechner sagte der „Süddeutschen Zeitung“: „Wir sind eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern kann – das gilt auch für den Fall Liebich.“ Falls die Justizministerkonferenz jedoch Vorschläge unterbreite, werde man diese prüfen. „Wenn dort von den Praktikern aus den Bundesländern Nachbesserungsbedarf gesehen wird, prüfen wir das und werden gegebenenfalls tätig“, so Fechner.

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