Berliner CDU bringt eigene Reform des Versammlungsrechts auf den Weg
CDU-Fraktion will Versammlungsrecht verschärfen

Die Berliner CDU-Fraktion hat auf ihrer Klausurtagung im Hunsrück einen eigenen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Versammlungsrechts beschlossen. Damit reagiert sie auf das Scheitern der geplanten Reform innerhalb der schwarz-roten Koalition. Im Koalitionsvertrag war die Wiedereinführung des Begriffs der „öffentlichen Ordnung“ vereinbart, um Demonstrationen leichter mit Auflagen belegen zu können. Dieses Vorhaben wird nun nicht mehr umgesetzt. Die CDU-Fraktion will dennoch ein Zeichen setzen, insbesondere mit Blick auf die Berlin-Wahl im September.

Wiedereinführung der öffentlichen Ordnung

Das derzeit geltende Versammlungsfreiheitsgesetz, das im Februar 2021 in Kraft trat, gilt als eines der liberalsten in Deutschland. Es ersetzte das Bundesgesetz und strich den Begriff der „öffentlichen Ordnung“ als Grund für Auflagen. Die CDU kritisiert dies und will den Begriff wieder aufnehmen. Fraktionschef Dirk Stettner betonte: „Wir wollen keine Extremisten auf unseren Straßen. Dafür braucht Berlin ein starkes und wehrhaftes Versammlungsrecht.“ Die öffentliche Ordnung umfasst ungeschriebene soziale und ethische Regeln des Zusammenlebens, die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach als Grundlage für Auflagen herangezogen wurden.

Konkrete Beispiele für die Anwendung

In der Gesetzesbegründung führt die CDU zwei Beispiele an: So könnte einer Demonstration von Salafisten, die die Überlegenheit des Mannes propagiert, ein anderer Ort als der Gedenkstein für Hatun Sürücü zugewiesen werden. Ebenso könnte antisemitischen Demonstrationen ein Ort und eine Zeit zugewiesen werden, die eine Kollision mit jüdischen Einrichtungen oder Feiertagen vermeiden.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Weitere Verschärfungen geplant

Die Novelle geht über die öffentliche Ordnung hinaus. So soll die Anzeigepflicht für Spontanversammlungen innerhalb der Bannmeile um das Abgeordnetenhaus wieder eingeführt werden, wenn das Parlament tagt. Zudem will die CDU härter gegen rechtsextreme Demonstrationen vorgehen. Bislang können solche Demos nur an bestimmten Gedenktagen verboten werden. Die CDU möchte, dass für jede rechtsextreme Versammlung geprüft wird, ob ein „nationalsozialistisch belasteter Tag“ vorliegt, um den Termin verschieben zu können.

Ein weiterer Punkt ist die Erweiterung der Verbotsmöglichkeiten: Neben Gewaltbereitschaft sollen auch Demonstrationen verboten werden können, die „aggressiv oder emotionalisierend eine Gewalt- und Willkürherrschaft totalitärer Regime oder Herrschaftsformen propagiert oder verherrlicht“. Dies soll insbesondere gegen Kalifat-Demos helfen.

Reaktionen und Ausblick

CDU-Innenexperte Burkard Dregger betonte die Notwendigkeit der Novelle angesichts antisemitischer Vorfälle bei propalästinensischen Demonstrationen und Problemen bei prorussischen Autokorsos. Er bedauerte, dass die SPD die Reform nicht mehr mittrage. Auch SPD-Innenexperte Martin Matz sieht Reformbedarf, hält aber die öffentliche Ordnung nicht für den zentralen Punkt. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte eine Evaluation in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse sie jedoch als methodisch mangelhaft und nicht praktikabel kritisierte. Die CDU-Fraktion will nun mit ihrem eigenen Entwurf Druck machen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration