Der umstrittene Auftritt von AfD-Politiker Björn Höcke beim Podcaster Benjamin Berndt hat nun ein juristisches Nachspiel. Die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen forderte den Host von „Ben Ungeskriptet“ auf, eine Passage nachträglich zu bearbeiten und einzuordnen. Berndt wehrt sich dagegen mit einem Rechtsanwalt und spricht von Zensur.
Vorwurf: Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht
Die Behörde wirft Berndt vor, gegen journalistische Sorgfaltsstandards verstoßen zu haben. Konkret beanstandet sie Aussagen Höckes zur SA-Losung „Alles für Deutschland“. Höcke hatte im Podcast behauptet, die SA habe kein Motto gehabt – was historisch falsch ist. Der Thüringer AfD-Landeschef wurde wegen der Verwendung dieser Parole rechtskräftig verurteilt.
Tobias Schmid, Direktor der Landesmedienanstalt NRW, betonte im „Spiegel“-Interview: „Herr Höcke wurde wegen der Verwendung rechtskräftig verurteilt. Wenn solche Aussagen in einem journalistischen Format fallen, hat man die Aufgabe, sie zu kontextualisieren.“ Die Frist für eine nachträgliche Korrektur oder Einordnung sei laut „Welt“ am 30. Juni abgelaufen.
Podcaster Berndt schaltet Anwalt ein
Berndt hat sich den Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel genommen, der Mitte Mai selbst Gast bei „Ben Ungeskriptet“ war. Steinhöfel verfasste ein Antwortschreiben an die Landesmedienanstalt, in dem er die Aufforderung als „ohne rechtliche Relevanz“ bezeichnet. Die Landesanstalt sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“. Berndt wirft der Behörde vor, sich „eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews anzumaßen“, die ihr laut Verfassung nicht zustehe. Er werde der Aufforderung nicht nachkommen.
Steinhöfel vergleicht das Vorgehen der NRW-Medienanstalt mit dem einer Zensurbehörde. Schmid wies diese Vorwürfe zurück: Es gehe nicht um Beschneidung, sondern um Kontextualisierung. „In den USA ist das anders, in Deutschland jedoch findet sie ihre Grenzen in der Menschenwürde, dem Jugendschutz und den allgemeinen Gesetzen“, sagte Schmid dem „Spiegel“. Er verstehe den Zensurverdacht, halte ihn aber für unbegründet.
Reichweitenstarker Podcast ohne Einordnung
Berndt gehört zu den reichweitenstärksten Podcastern Deutschlands. Im April hatte er Höcke vier Stunden lang seine radikalen Thesen ausbreiten lassen – ohne kritische Nachfragen oder Einordnung. Berndt rechtfertigte dies damit, dass er kein Journalist sei. Auf seiner Webseite wirbt er mit „rohen, ungeschnittenen und unzensierten“ Gesprächen. Die Folge mit Höcke erzielte Millionen Aufrufe.
Für Schmid spielt es keine Rolle, ob Berndt sich selbst als Journalist sieht. Er verweist auf „objektive Faktoren“ wie professionellen Betrieb, Regelmäßigkeit und Öffentlichkeit. Wer das tue, arbeite journalistisch-redaktionell im Sinne des Gesetzgebers.
Mögliche Konsequenzen und Präzedenzfall
Sollte Berndt die Überarbeitung ablehnen, entscheidet die Medienkommission der Landesanstalt über ein Verfahren. Laut „Stern“ könnte eine förmliche Beanstandung erfolgen, einzelne Passagen könnten untersagt werden oder weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen folgen. Der Fall könnte den künftigen Umgang der Medienaufsicht mit reichweitenstarken Podcasts prägen.
Schmid hofft auf einen präventiven Effekt: „dass vielleicht der Anreiz größer ist, auch mal eine Sekunde darüber nachzudenken, was man wie einordnet“. Kritiker fragen indes, wo angesichts der Vielzahl täglich veröffentlichter Gespräche die Grenze verlaufe. Schmid hält es für „eine Illusion des Rechtsstaats, dass Regeln zu 100 Prozent überwacht werden müssen, damit sie sinnvoll sind“.



