Noch im Februar hat die CDU auf ihrem Parteitag in Stuttgart bekräftigt, dass eine Legalisierung von Leihmutterschaft mit ihr nicht zu machen sei – weder die gewerbliche noch die altruistische Variante. Doch die jüngsten Enthüllungen zwingen die Christdemokraten zu einer unangenehmen Debatte: Der ehemalige Unionsfraktionschef Jens Spahn und mutmaßlich auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck haben die Dienste einer Leihmutter in Anspruch genommen. Beide wichen wegen ihres Kinderwunsches in die USA aus.
Grüne fordern Neuregelung
Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, fordert deshalb eine inhaltliche Debatte. Der Rücktritt von Spahn sei „absolut folgerichtig“ gewesen, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die aktuelle gesellschaftliche Debatte zeigt auch, dass es geboten ist, sich erneut inhaltlich mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu befassen.“
Ampelkommission warb für altruistische Leihmutterschaft
Die Kommission, in der vergangenen Legislaturperiode von der Ampelkoalition eingesetzt, hatte im April 2024 ihren Abschlussbericht vorgelegt. In der Frage der Leihmutterschaft kam sie zu keinem eindeutigen Ergebnis. Die Mitglieder erklärten, der Gesetzgeber könne entweder beim Verbot bleiben oder Leihmutterschaft in bestimmten Fällen zulassen, „sofern insbesondere der Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl hinreichend gewährleistet werden“. Aus Sicht der Kommission kommt höchstens eine altruistische Leihmutterschaft infrage.
Auf Basis des Kommissionsberichts sprach sich die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Carmen Wegge, in der vergangenen Woche „für die Einführung einer altruistischen Leihmutterschaft in engen Grenzen“ in Deutschland aus.
Prien sieht betroffene Paare im Dilemma
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die aktuelle Gesetzeslage nicht erneut überprüfen. Eine Kurskorrektur schloss sie aus. „Das kann ich mir kaum vorstellen“, sagte die CDU-Politikerin. Sie erklärte: „Das muss unendlich schwer sein.“ Denn man baue in den neun Monaten einer Schwangerschaft eine starke Bindung zu dem Kind auf. Prien ist selbst Mutter von drei Kindern.
Auf der anderen Seite sehe sie das Dilemma von Paaren, die aus medizinischen Gründen – ob homo- oder heterosexuell – keine eigenen Kinder austragen könnten. „Das ist ein ganz furchtbares Schicksal, mit dem man sich abfinden können muss“, sagte Prien. Dass individuelle Entscheidungen mit Blick auf Möglichkeiten im Ausland vielleicht anders ausfallen könnten, könne sie nachvollziehen.
Ungerechtigkeit durch Auslandslösungen
Die Juristin und Rechtsphilosophin Friederike Wapler von der Universität Mainz sieht ein Problem darin, dass vermögende Paare wie Jens Spahn und sein Mann Daniel Funke das deutsche Verbot im Ausland umgehen, während andere diese Möglichkeit nicht haben. „Gerecht ist das nicht“, sagte sie dem Tagesspiegel. „Wir leben zwar in einer Gesellschaft, in der sich wohlhabende Menschen mehr leisten können als andere. Aber wenn man es ernst nimmt, dass Kinderlosigkeit Leid erzeugt, kann man damit an dieser Stelle nicht zufrieden sein.“
In der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung warb Wapler deshalb für eine Legalisierung. „Ich finde es wichtig, die Selbstbestimmung der Frauen ernst zu nehmen“, sagte sie. Man könne sich freiwillig dafür entscheiden, Leihmutter zu sein, auch wenn sich viele Frauen das nicht vorstellen könnten. „Die Fortpflanzungsfreiheit umfasst jeden Kinderwunsch und auch die Freiheit zu überlegen, wie man als Frau mit der Fähigkeit, Kinder zu kriegen, umgeht.“
Vorschlag: Vermittlung auf gemeinnütziger Basis
Zugleich sehe sie eine Gefahr von Ausbeutung, betonte Wapler. „Es gibt ein Machtgefälle zwischen Wunscheltern und Leihmüttern. Mit unserem Vorschlag haben wir versucht, hier einen Ausgleich zu schaffen.“ Die Kommission wies darauf hin, bei Leihmutterschaft gebe es stets „Potenzial für Umgehungen und Missbrauch“. Der Gesetzgeber könne daher das bestehende Verbot lassen.
Verfassungsrechtlich sei aber auch ein anderer Weg denkbar – sowohl wenn zwischen Wunscheltern und Leihmutter eine Bindung besteht, als auch wenn nicht. Die Idee der Kommission war es, den zweiten Fall, bei dem es der Leihmutter ums Geldverdienen geht, so auszugestalten, dass er unter den Oberbegriff der altruistischen Leihmutterschaft fällt. Der Vorschlag: Die Beteiligten müssten verpflichtend vereinbaren, eine Beziehung zueinander aufzubauen.
Leihmütter müssten finanziell großzügig entschädigt werden, meint Wapler. Die Schwangerschaft bestimme monatelang ihr Alltagsleben. „Ansonsten darf mit der Leihmutterschaft aber niemand Geld verdienen.“ Vermittelt werden sollten Leihmütter nicht durch gewinnorientierte Agenturen, sondern nur auf gemeinnütziger Basis.
„Zudem verbietet unser Regelungsvorschlag anonyme Leihmutterschaften. Die Wunscheltern müssen sich also mit den Vorstellungen und Wünschen der Leihmutter auseinandersetzen und diese berücksichtigen“, betonte Wapler. Leihmütter sollten zudem für eine kurze Zeit nach der Geburt die Möglichkeit haben, sich umzuentscheiden, selbst zur rechtlichen Mutter zu werden und das Kind zu behalten. Und Leihmutter sollte nur werden können, wer zuvor schon einmal ein Kind zur Welt gebracht hat.
Union lehnt ab – Ethikrat für offene Debatte
Die Union dürfte diesen Regelungsvorschlag als Umdeutung der kommerziellen Leihmutterschaft werten. Sie hatte die Besetzung der Kommission schon zu Ampel-Zeiten als einseitig kritisiert. Der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Fischer, fordert zumindest eine offene Debatte. Er persönlich sehe sowohl Argumente für als auch gegen eine Legalisierung, sagte der Jurist im Deutschlandfunk. „Wenn man eine Leihmutterschaft in Deutschland am Ende erlauben würde, dann müsste das sicherlich sehr gut reguliert sein.“ Es bräuchte Schutzmechanismen, etwa eine Bindung an altruistische Motive und die freie Entscheidung der Leihmutter nach der Entbindung. Er halte es allerdings für schwierig, „Schutzmechanismen dann wirklich in der Praxis durchzusetzen“.



