Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss sich ab dem 21. September 2024 vor dem Landgericht Berlin wegen des Vorwurfs einer bewussten Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut verantworten. Die zuständige Strafkammer hat zunächst zwölf Verhandlungstage eingeplant; ein Urteil könnte am 25. November gesprochen werden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Vorwurf der Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss
Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 51-jährigen Ex-Minister vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben. Mitangeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz. Beide bestreiten die Vorwürfe. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für sie die Unschuldsvermutung.
Scheuers Rechtsanwalt Daniel Krause erklärte Ende Mai, als das Gericht die Anklage zugelassen hatte: „Nach nunmehr über vier Jahren Dauer der Ermittlungen, in denen sich Andreas Scheuer stets vollständig kooperativ gegenüber den Ermittlungsbehörden gezeigt hat, wird die Hauptverhandlung endlich die Möglichkeit bieten, den Sachverhalt unter Beteiligung der Verteidigung umfassend zu klären.“ Das sei der Verteidigung bislang verwehrt geblieben. Scheuer bestreite den Vorwurf, den ihm die Staatsanwaltschaft mache. „Herr Scheuer ist zuversichtlich, dass seine Unschuld bestätigt wird. Dafür wird er kämpfen.“
Hintergrund: Das gescheiterte Prestigeprojekt Pkw-Maut
Die Pkw-Maut – ein Prestigeprojekt der CSU in der Bundesregierung – war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Dieser entschied, dass ausländische Autofahrer diskriminiert würden, da deutsche Autofahrer als Ausgleich für die Maut weniger Kfz-Steuer zahlen sollten. Scheuer war damals Verkehrsminister und schloss bereits Ende 2018 Betreiberverträge ab, bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich später mit möglichen Fehlern des Ministers.
Laut Anklage sollen Scheuer und der mitangeklagte frühere Staatssekretär Gerhard Schulz bei ihrer Befragung im Untersuchungsausschuss bewusste Falschaussagen gemacht haben. Konkret sollen sie gesagt haben, sich nicht an ein Angebot der Betreiber erinnern zu können, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen.
Rechtliche Schritte und Schadenersatz
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Anfang Mai 2022 bekanntgegeben, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer sowie Schulz eingeleitet hat. Grundlage waren nach Angaben der Behörde mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen. Im August 2023 klagte die Staatsanwaltschaft beide an. Scheuer, der im April 2024 sein Bundestagsmandat niedergelegt hat, muss sich nun vor Gericht verantworten.
Der deutsche Staat musste infolge des Maut-Debakels 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Dies ergab eine Verständigung nach einem ersten Schiedsverfahren mit den eigentlich vorgesehenen Betreibern.



