Karlsruhe weist Verfassungsklage zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage mehrerer teils ehemaliger Bundestagsabgeordneter gegen das frühere Heizungsgesetz der Ampel-Regierung verworfen. Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil scheiterte eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann im Hauptsacheverfahren. Im Sommer 2023 hatte Heilmann im Eilverfahren noch einen vorläufigen Stopp des Gesetzes erreicht.
Das Gericht stellte klar, dass das Grundgesetz kein allgemeines „Tempolimit“ für Gesetzgebungsverfahren vorsieht. Die Antragsteller hätten zudem nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch den Ablauf des Verfahrens in ihren Abgeordnetenrechten verletzt sein könnten. Laut Grundgesetz werden Parlamentarier in ihren Rechten verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde und die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerliefen. Dies habe Heilmann jedoch nicht aufgezeigt.
Hintergrund des Verfahrens
Gegenstand des Urteils des Zweiten Senats ist das frühere Heizungsgesetz der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Wenige Tage vor seiner geplanten Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung im Juli 2023 waren umfangreiche Änderungsanträge der Regierungsfraktionen eingebracht worden. Heilmann sah dadurch sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier verletzt und rief das Bundesverfassungsgericht an.
Sein Eilantrag hatte damals mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg. Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung. Das Heizungsgesetz wurde daraufhin erst im September 2023 verabschiedet – inhaltliche Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Mittlerweile hat die schwarz-rote Koalition das Heizungsgesetz deutlich aufgeweicht.
Veränderte Senatsbesetzung
Eilverfahren sind jedoch noch keine Entscheidung in der Sache, die erst jetzt am Donnerstag erfolgte. Der Zweite Senat entschied in veränderter Besetzung: Die Amtszeiten von drei der im Eilverfahren beteiligten Mitglieder sind inzwischen abgelaufen und ihre Stellen neu besetzt worden. Um die Inhalte des Gesetzes ging es in Karlsruhe nicht.



