Grüne-Urabstimmung: Mitglieder stimmen für Reformpaket
Die Mitglieder der Grünen haben mit deutlicher Mehrheit für die von der Parteispitze vorgeschlagenen neuen internen Regeln gestimmt. Wie die Partei mitteilte, fanden alle siebzehn Vorschläge, die den rund 184.000 Mitgliedern vorgelegt worden waren, die notwendige Mehrheit. Die meisten Fragen unterstützten sogar mindestens zwei Drittel der abstimmenden Grünen. Dies bedeutet auch Rückendeckung der Basis für die Parteiführung um die Co-Vorsitzenden Franziska Brantner und Felix Banaszak, die beide für die Änderungen geworben hatten.
Beteiligung und Ziele der Reform
Knapp 35 Prozent der Mitglieder beteiligten sich an der dreiwöchigen Urabstimmung, die online oder auf Wunsch als Briefwahl stattfand. Ziel der Reformpläne ist nach Darstellung der Parteiführung eine Straffung der bei den Grünen oft langwierigen Parteitage. Interne Kritiker sehen dadurch hingegen basisdemokratische Prinzipien in Gefahr.
Was zur Abstimmung stand
Künftig soll es unter anderem höhere Quoren für Anträge bei Parteitagen geben, einen längeren Vorlauf für Anträge sowie höhere Hürden – in Form nötiger Unterstützer – für Kandidaturen für den Bundesvorstand. Der Parteirat, ein Beratungsgremium für den Bundesvorstand, soll höherrangiger besetzt und damit schlagkräftiger werden, und zwar mit Mitgliedern aus dem Kreis der Landes- und Fraktionsvorsitzenden und möglichen Bundesministern.
Kritik und Argumente der Parteiführung
Kritiker befürchten zu viel Macht für Parteifunktionäre. Derart weitreichende Entscheidungen müssten auf Bundesparteitagen getroffen werden, forderten sie. Parteichefin Franziska Brantner argumentierte hingegen, die Grünen arbeiteten noch auf der Grundlage von Regeln aus einer Zeit mit deutlich weniger Mitgliedern und sehr viel langsameren Entscheidungsverfahren. Die heutigen Zeiten erforderten aber etwas anderes. Die Reform solle die Basis und die kommunale Ebene stärken.
Gericht stoppte Urabstimmung nicht
Der Versuch einiger Parteimitglieder, die Urabstimmung per Gerichtsentscheid zu verhindern, war gescheitert. Das Landgericht Berlin lehnte es im Eilverfahren ab, eine einstweilige Verfügung gegen die Urabstimmung zu erlassen. Nach Auffassung des Landgerichts ist es den klagenden Parteimitgliedern zumutbar, den Ausgang der Urabstimmung abzuwarten und bei Bedarf anschließend dagegen vorzugehen. Diese haben angekündigt, dies unter Umständen zu tun.



