Berliner Senat beschließt Gesetz für elektronische Fußfesseln bei Freigang
Berlin: Elektronische Fußfesseln für Gefangene im Freigang

Berlin modernisiert Justizvollzug mit neuen Sicherheitsmaßnahmen

Der Berliner Senat hat einen umfassenden Gesetzesvorstoß verabschiedet, der den Justizvollzug in der Hauptstadt grundlegend modernisieren soll. Im Zentrum steht die Einführung elektronischer Fußfesseln für Strafgefangene, die im Rahmen von Vollzugslockerungen auf Freigang gehen. Diese Maßnahme, die nach einer individuellen Einzelfallprüfung angeordnet werden kann, dient laut Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) primär dem Opferschutz und der Sicherheit der Bevölkerung.

Elektronische Überwachung für schwere Straftaten

Die elektronischen Fußfesseln sollen insbesondere bei Gefängnisinsassen zum Einsatz kommen, die wegen schwerer Taten wie Mord, Totschlag, Raub, Sexualdelikten oder gefährlicher Körperverletzung einsitzen. Voraussetzung ist, dass von diesen Personen weiterhin potenzielle Gefahren ausgehen könnten. Gleichzeitig betonte Badenberg, dass diese kontrollierten Spielräume es ermöglichen, Gefangene gegen Ende ihrer Haftzeit besser auf ein Leben außerhalb der Gefängnismauern vorzubereiten und so die Resozialisierung zu fördern.

Verschärfte Drogenkontrollen in Justizvollzugsanstalten

Die Gesetzesnovelle weitet zudem die Befugnisse von Bediensteten in Justizvollzugsanstalten (JVA) im Kampf gegen Drogen aus. Künftig sollen sie in bestimmten Fällen Briefe von Gefangenen untersuchen dürfen, um den Schmuggel wasserlöslicher Drogen zu unterbinden, die oft auf Briefpapier aufgebracht werden. In solchen Fällen erhalten Gefangene dann Kopien der Briefe statt der Originale. Geplant sind auch strengere Sanktionen für Insassen, die sich Drogenuntersuchungen verweigern, bis hin zum Arrest. Diese Maßnahmen werden durch einen Ausbau der Gewalt- und Extremismusprävention sowie Deradikalisierungsprogramme flankiert.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Neue Vergütungsregeln für Gefängnisarbeit

Ein weiterer wichtiger Punkt der Novelle betrifft die Bezahlung von JVA-Insassen für Arbeit im Strafvollzug. Die Stundensätze werden erhöht, womit Berlin Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Allerdings ist gleichzeitig vorgesehen, dass Gefangene weniger Arbeitsstunden als bisher leisten dürfen. Diese Anpassung soll faire Arbeitsbedingungen gewährleisten und gleichzeitig die Resozialisierung unterstützen.

Justizsenatorin Felor Badenberg erklärte abschließend: „Mit diesem Gesetzentwurf entwickeln wir den Berliner Justizvollzug konsequent weiter. Wir reagieren auf verfassungsrechtliche Vorgaben und begegnen aktuellen Sicherheitsherausforderungen.“ Ziel sei ein moderner Vollzug, der die Resozialisierung absichere, den Opferschutz stärke und den Beschäftigten rechtliche Handlungssicherheit gebe.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration