Berliner Senat beschließt elektronische Fußfesseln für Gefangene im Freigang
Elektronische Fußfesseln für Berliner Gefangene im Freigang

Berlin modernisiert Justizvollzug mit umfassender Gesetzesnovelle

Der Berliner Senat hat einen wegweisenden Gesetzesvorstoß zur Modernisierung des Justizvollzugs beschlossen und an das Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung weitergeleitet. Das umfangreiche Paket sieht unter anderem die Einführung elektronischer Fußfesseln für Gefangene im Freigang vor, verschärft die Maßnahmen gegen Drogen in Haftanstalten und passt die Vergütungsregeln für Gefangenenarbeit an.

Elektronische Fußfesseln für mehr Sicherheit und kontrollierte Resozialisierung

Künftig müssen Berliner Strafgefangene, die im Rahmen von Vollzugslockerungen auf Freigang gehen, unter bestimmten Umständen elektronische Fußfesseln tragen. Diese Maßnahme, die nach einer individuellen Einzelfallprüfung angeordnet werden kann, dient laut Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) primär dem Opferschutz und der Sicherheit der Bevölkerung. Gleichzeitig ermöglicht sie kontrollierte Spielräume, um Gefangene gegen Ende ihrer Haftzeit schrittweise auf ein Leben außerhalb der Gefängnismauern vorzubereiten.

Die elektronische Überwachung soll insbesondere bei Insassen greifen, die wegen schwerer Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub, Sexualdelikten oder gefährlicher Körperverletzung einsitzen. Eine zusätzliche Voraussetzung ist, dass von den Betroffenen weiterhin potenzielle Gefahren ausgehen könnten. Damit reagiert der Senat auf aktuelle Sicherheitsherausforderungen und schafft ein ausgewogenes System zwischen Kontrolle und Resozialisierung.

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Verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen Drogen in Justizvollzugsanstalten

Die Gesetzesnovelle weitet die Befugnisse von Bediensteten in Justizvollzugsanstalten (JVA) im Kampf gegen Drogen erheblich aus. In bestimmten Fällen sollen sie künftig Briefe von Gefangenen untersuchen dürfen, um den Schmuggel wasserlöslicher Drogen zu unterbinden, die häufig auf Briefpapier aufgebracht werden. Als Konsequenz ist geplant, Gefangenen in solchen Fällen nur noch Kopien der betreffenden Briefe auszuhändigen, nicht jedoch die Originale.

Zudem werden strengere Sanktionen für Gefangene eingeführt, die sich Drogenuntersuchungen verweigern. Diese können bis hin zum Arrest reichen und sollen abschreckend wirken. Flankiert werden all diese Maßnahmen durch einen gezielten Ausbau der Gewalt- und Extremismusprävention sowie durch umfassende Deradikalisierungsprogramme, die langfristig die Sicherheit in den Anstalten erhöhen sollen.

Neue Vergütungsregeln für Gefangenenarbeit nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Novelle betrifft die Bezahlung von JVA-Insassen für Arbeit im Strafvollzug. Die Stundensätze werden angehoben, womit Berlin klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt und für eine angemessenere Vergütung sorgt. Allerdings ist gleichzeitig geplant, dass Gefangene künftig weniger Arbeitsstunden als bisher ableisten dürfen, um eine ausgewogene Balance zwischen Arbeit und anderen Resozialisierungsmaßnahmen zu gewährleisten.

Justizsenatorin Felor Badenberg betonte in einer Stellungnahme: „Mit diesem Gesetzentwurf entwickeln wir den Berliner Justizvollzug konsequent weiter. Wir reagieren auf verfassungsrechtliche Vorgaben und begegnen aktuellen Sicherheitsherausforderungen.“ Das übergeordnete Ziel sei ein moderner und zukunftsfähiger Vollzug, der die Resozialisierung der Gefangenen absichere, den Opferschutz nachhaltig stärke und den Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten größere rechtliche Handlungssicherheit gebe.

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