Hunde als emotionale Stütze vor Gericht: Wie Vierbeiner traumatisierten Opfern helfen
Hunde als emotionale Stütze vor Gericht für Opfer

Hunde als emotionale Stütze vor Gericht: Wie Vierbeiner traumatisierten Opfern helfen

Ein Kind sitzt zitternd vor dem Richter, die Hände zittern, die Stimme versagt. Doch neben ihm liegt ein Hund – sein warmes Fell unter der Hand, der Kopf sanft auf dem Schoß. Für dieses Kind, das gerade ein traumatisches Erlebnis verarbeitet, ist dieser Vierbeiner das einzige Stück Sicherheit in einem Raum voller bedrückender Fragen. Diese Szene zeigt, wie speziell ausgebildete Hunde vor Gericht helfen können, besonders bei Opfern von Sexualdelikten.

Bundesweit erstes Qualifizierungsprogramm abgeschlossen

Opfer von Sexualdelikten sind häufig schwer traumatisiert, was Aussagen besonders für Kinder und Jugendliche extrem erschwert. Ermittler und Richter stehen hier vor enormen Herausforderungen. In solchen kritischen Momenten können speziell trainierte Hunde entscheidend helfen: Sie beruhigen, nehmen Ängste und geben emotionalen Halt, sodass Betroffene ihre Geschichte leichter erzählen können. Nun wurde in Baden-Württemberg bundesweit erstmals ein umfassendes Qualifizierungsprogramm für solche Vernehmungsbegleithunde und ihre Hundeführer erfolgreich abgeschlossen.

Vernehmungsbegleithunde sind im Südwesten bereits seit mehreren Jahren im Einsatz. Der Hund fungiert dabei als sogenannter „sozialer Katalysator“, der hilft, eine tragfähige Arbeitsbeziehung zu hilfsbedürftigen Menschen aufzubauen. Das gemeinnützige Unternehmen Präventsozial, das hinter diesem innovativen Projekt steht, betont: „Besteht eine Affinität zu Hunden, wirken diese nachweislich blutdrucksenkend sowie puls- und atmungsregulierend.“

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Justizministerin unterstützt das Projekt

Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU), die das Projekt aktiv unterstützt, erklärt: „Es hilft manchmal, wenn der Hund nebendran ist und man die Hand aufs Fell legen kann oder er den Kopf auf den Schoß legt. Den Opfern wird es leichter gemacht – und die Justiz gewinnt.“ Damit meint sie konkret: Mehr Vertrauen führt zu besseren Aussagen. Solche tiergestützten Interventionen finden nicht nur vor Gericht Anwendung, sondern auch in Frauenhäusern oder bei der Resozialisierung von Gefangenen.

Das Qualifizierungsprogramm sei das erste seiner Art in Deutschland, teilt das Landesjustizministerium mit. Die Hunde werden dabei gezielt für den Einsatz im Gerichtssaal geschult. Das Programm umfasst:

  • Theorieeinheiten zu rechtlichen und psychologischen Grundlagen
  • Praktische Übungen in simulierten Gerichtssituationen
  • Eine abschließende Prüfung für Hund und Führer

Bislang haben sieben Hunde diese spezielle Ausbildung erfolgreich durchlaufen. Allein im vergangenen Jahr waren Mensch-Hunde-Teams bereits 17 Mal im praktischen Einsatz. Nun soll das Angebot systematisch ausgebaut werden, wobei in Zusammenarbeit mit einer Tierärztin besonders auf einen tierschutzgerechten Einsatz der Hunde geachtet wird.

Anforderungen an die Vierbeiner

Sabine Kubinski, Hundeführerin bei Präventsozial, erläutert die besonderen Anforderungen: „Es braucht dazu Hunde, die vom Temperament her etwas gediegener sind.“ Entscheidend sei, dass der Hund die Aussage nicht störe – selbst wenn starke Emotionen im Raum hochkochten. Die Tiere müssten absolute Ruhe ausstrahlen. Sie liegen auf einer speziellen Decke neben den Zeugen oder Opfern und dienen als emotionaler „Ankerpunkt“.

Kubinski betont: „Die Decke ist wie ein safe space für den Hund. Er erhält den Befehl, dass er während der Vernehmung dort bleiben soll – das ist auch ein Signal der Entspannung für ihn. Der Hund weiß, er hat keine Verantwortung für das, was an Emotionen im Raum ist.“ Die Befragten können währenddessen die Leine halten oder das Fell streicheln, was besonders bei mit Scham behafteten Sexualdelikten hilfreich sein kann. „Es kann schwierig sein, anderen Menschen bei der Aussage in die Augen zu schauen. Dann kann der Blick auf den Hund helfen“, so Kubinski.

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Wichtige Rolle auch außerhalb der Vernehmung

Auch bei Wartezeiten oder Verhandlungspausen am Gericht spielen die Tiere eine wichtige, aktivere Rolle. „Ein Hund ist da Gold wert, kann Leichtigkeit reinbringen“, sagt die erfahrene Hundeführerin. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf Kindern und Jugendlichen sowie besonders schutzbedürftigen Erwachsenen, etwa Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Eine grundlegende Affinität zu Hunden ist dabei stets Voraussetzung.

Andere Tiere eignen sich für diesen anspruchsvollen Job nicht so gut, darin sind sich die Praktiker einig. Tierärztin Alexandra Knipf, die das Programm mitentwickelt hat, erklärt: „Kaninchen und Meerschweinchen lassen sich nicht so gut trainieren.“ Hunde dagegen bieten durch ihre besondere Sozialisierung und Trainierbarkeit ideale Voraussetzungen für diese sensible Aufgabe.

Dieses innovative Projekt zeigt, wie tiergestützte Interventionen den Rechtsstaat stärken können, indem sie traumatisierten Opfern helfen, ihre Aussagen zu machen – und gleichzeitig die Qualität der Justizarbeit verbessern.