BDI fordert Reform des Emissionshandels bis 2050
BDI fordert Emissionshandel-Reform bis 2050

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat in einem Brief an die Spitzen der EU-Kommission und mehrere Bundesminister eine grundlegende Reform des Emissionshandels gefordert. Der Verband warnt davor, dass die aktuelle Regelung die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefährde und die Gesamtsituation für die Industrie „unerträglich“ mache.

Kernelemente der geforderten Reform

Der BDI fordert, dass neue Emissionszertifikate bis zum Jahr 2050 ausgegeben werden. Nach geltender Regelung würde die Zuführung von Zertifikaten in den Markt bereits 2039 enden. Zudem solle die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, langsamer abgeschmolzen werden als bislang geplant. Ein weiterer zentraler Punkt: Unternehmen, die bei der CO₂-Reduktion bereits weit fortgeschritten seien, dürften keine Nachteile entstehen. „Getätigte Investitionen dürfen nicht entwertet werden“, heißt es in dem Brief.

Hintergrund der Debatte

Der BDI positioniert sich damit in der Debatte um grundlegende Änderungen im Emissionshandel für die Sektoren Industrie, Energie sowie Flug- und Seeverkehr (ETS 1). Die EU-Kommission will Reformpläne noch vor der Sommerpause vorlegen. Durch die Reform soll die Versteigerung der Zertifikate später enden als ursprünglich geplant. Das vom BDI genannte Jahr 2050 korreliert mit dem Zieljahr der EU für das Erreichen der Klimaneutralität. Für die Verschiebung muss die EU den linearen Reduktionsfaktor anpassen, der aktuell bei 4,3 Prozent liegt. Um diesen Wert wird die Zahl der Zertifikate jährlich reduziert. Wenn der Faktor reduziert wird, müssten die Emissionen der europäischen Industrie nicht so schnell sinken wie ursprünglich geplant.

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Bedingungen für Entlastungen

Der ETS 1 sorgt dafür, dass der Ausstoß von CO₂ und anderen Klimagasen Geld kostet. Betroffen sind insbesondere Industrien wie Chemie und Stahl. Unternehmen dürfen nur dann CO₂ ausstoßen, wenn sie dafür ein Zertifikat vorweisen können. Mit der Zeit werden die Zertifikate am Markt weniger, der Preis für den CO₂-Ausstoß steigt und damit die Kosten für die Unternehmen. Um den Übergang zu erleichtern, wurde bislang ein Teil der Zertifikate kostenlos vergeben. Diese Phase wäre bald ausgelaufen und soll nun verlängert werden. Die EU will die Entlastung jedoch an eine Bedingung knüpfen: Die Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, in die Umrüstung ihrer Anlagen für geringere Emissionen zu investieren.

Uneinigkeit in den betroffenen Branchen

Mit seiner Forderung, getätigte Investitionen dürften nicht entwertet werden, spricht der BDI einen Punkt an, der auch innerhalb der BDI-Mitgliedsverbände für heftige Diskussionen sorgt. Ein Beispiel dafür ist die Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl). Stahlhersteller wie Salzgitter und Saarstahl fokussieren sich – mit massiver finanzieller Unterstützung von Bund und Ländern – auf die Herstellung von klimaneutralem Stahl. Sie sehen eine Abkehr von den bisherigen Zielen des ETS 1 daher kritisch. Ihre Kalkulation würde durch sinkende CO₂-Preise und mehr Spielraum bei der Zuteilung von Zertifikaten belastet. Hersteller wie Thyssenkrupp Steel und Arcelor-Mittal arbeiten ebenfalls an der Transformation, wünschen sich aber längere Übergangsphasen. Im Streit über den richtigen Kurs war Thyssenkrupp Steel kürzlich aus der WV Stahl ausgetreten.

Rahmenbedingungen für die Transformation

Der BDI differenziert nun nach zwei Fallkonstellationen. In vielen Fällen fehle der Rahmen für die Transformation zur Klimaneutralität. Viele Akteure befänden sich in einer Situation, „in der sie dekarbonisieren wollen, aber nicht können“, heißt es in dem Brief. Als Beispiel nennt der BDI den fehlenden Zugang zu Strom aus erneuerbaren Quellen oder zu grünem Wasserstoff. Der Zertifikatekauf sei in diesen Fällen ein reiner Kostenfaktor ohne jede Lenkungswirkung. Demgegenüber stehe die „schutzwürdige Vertrauensposition“ von Unternehmen, denen die Möglichkeiten zur Transformation offenstehen. „Ein zukünftiger Emissionshandel muss zwischen diesen beiden Sphären Ausgleich schaffen“, so der BDI.

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Verknüpfung von Einnahmen und Investitionen

Außerdem fordert der BDI eine stärkere Verknüpfung der Einnahmen aus dem ETS 1 mit den Investitionen der Unternehmen in die Transformation: Die Erlöse müssten „deutlich stärker an die Verpflichteten zurückfließen“. Die Einnahmen fließen in Deutschland in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Aus dem KTF werden verschiedene Programme und Maßnahmen mit Bezug zum Klimaschutz finanziert. Nur ein Bruchteil landet bei der Industrie.