Arbeitsämter werden digitaler: Onlinetermine und Job auf Probe
Arbeitsämter digitaler: Onlinetermine und Job auf Probe

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Paket zum Bürokratieabbau verabschiedet, das die Arbeitsämter in Deutschland grundlegend digitalisieren soll. Arbeitslose erhalten künftig die Möglichkeit, Beratungsgespräche per Videostream zu führen, und die Pflicht, an der Meldeadresse erreichbar zu sein, wird abgeschafft. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Modernisierungskonzepts des Bundesarbeitsministeriums für die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Onlinetermine und elektronische Anträge

Die Einführung von Onlineterminen soll es ermöglichen, frühzeitig auch Menschen zu beraten, die noch einen Job haben, aber von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Arbeitslosenmeldung sowie Anträge auf Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld sollen künftig vorrangig elektronisch gestellt werden – eine Pflicht zur digitalen Einreichung wird es jedoch nicht geben. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Effizienz der Arbeitsverwaltung zu steigern und gleichzeitig die Kosten zu senken.

Wegfall der Erreichbarkeitspflicht

Das sogenannte Erreichbarkeitsrecht für Arbeitslose wird modernisiert: Bisher mussten Arbeitslose an Werktagen zu Hause sein, um Briefe oder Anrufe der Behörde entgegenzunehmen. Abwesenheiten waren genehmigungspflichtig und auf maximal drei Wochen pro Jahr beschränkt. Künftig entfällt diese Pflicht; Arbeitslose müssen zwar weiterhin die Fristen der Arbeitsagenturen einhalten, sind aber nicht mehr an ihre Meldeadresse gebunden. Dies soll mehr Flexibilität bei der Jobsuche und bei Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen.

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Digitale Kommunikation mit Krankenkassen

Geplant ist zudem eine engere digitale Vernetzung mit den Krankenkassen. Dadurch sollen Arbeitsagenturen Personen, deren Krankengeldbezug ausläuft, proaktiv über mögliche Ansprüche auf Arbeitslosengeld beraten können. Dies soll eine nahtlose Absicherung gewährleisten, insbesondere für psychisch Kranke. Existenzgründer erhalten mehr Zeit, um über eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung zu entscheiden. Arbeitgeber profitieren von der weiteren Digitalisierung und Automatisierung der Verfahren beim Kurzarbeitergeld.

Der „Job auf Probe“ als neues Instrument

Ein zentrales neues Instrument ist der „Job auf Probe“. Arbeitslose können einen neuen Job für vier Wochen, in Einzelfällen bis zu sechs Wochen, ausprobieren. Dies soll die Chancen auf einen direkten Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber erhöhen und Arbeitgebern die Möglichkeit geben, Interessenten in der Praxis kennenzulernen. Der „Job auf Probe“ ergänzt die regionalen „Arbeitsmarktdrehscheiben“ der BA, die Beschäftigte aus kriselnden Betrieben vermitteln. Auch Empfänger von Transferkurzarbeitergeld sollen leichter an Qualifizierungen teilnehmen können, die über das Ende der Transfergesellschaft hinausgehen.

Finanzielle Auswirkungen und Kostendruck

Die BA rechnet für dieses Jahr mit einem Defizit von bis zu acht Milliarden Euro. Die neuen digitalen Regelungen sollen helfen, Kosten zu reduzieren. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt werden, erhöht werden müssen. Das Bundesarbeitsministerium hat dies nicht ausgeschlossen.

Kritik aus der Opposition

Die Grünen kritisieren das Paket als unzureichend. Arbeitsmarktpolitikerin Sylvia Rietenberg sagte: „Der Gesetzentwurf modernisiert zwar die Arbeitsagentur, aber noch nicht die Arbeitslosenversicherung.“ Positiv sei, dass das Arbeitsministerium die BA „erstmals ausdrücklich als Akteurin der Transformation versteht und Arbeitsmarktdrehscheiben, Job-to-Job-Übergänge sowie bessere Qualifizierungsmöglichkeiten in Transfergesellschaften gesetzlich verankern will“. Gleichzeitig werde aber die besondere Förderung von Weiterbildung während der Kurzarbeit abgeschafft, „damit eine wichtige Chance vertan, Zeiten geringerer Auslastung für Qualifizierung zu nutzen“. Auch habe das Ministerium die Gelegenheit verpasst, das Qualifizierungsgeld für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe praxistauglicher auszugestalten. Das 2024 eingeführte Qualifizierungsgeld, das Umschulungen innerhalb von Betrieben finanzieren soll, wird bisher kaum genutzt, weil es zu unbekannt ist und die Voraussetzungen nicht für kleinere Betriebe passen.

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