Zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses am 20. September haben deutlich weniger Parteien eigene Listen eingereicht als noch bei der vorherigen Wahl. Nach Angaben des Landeswahlamts reichten bis zum Fristablauf am Dienstag um 18:00 Uhr insgesamt 21 Parteien Landes- oder Bezirkslisten ein. Bei der Wahl 2021, die aufgrund schwerwiegender Wahlfehler im Jahr 2023 komplett wiederholt wurde, waren es noch 34 Parteien gewesen, die mit Landes- oder Bezirkslisten antraten.
Prüfungsverfahren läuft an
Die eingereichten Unterlagen werden nun durch das Landeswahlamt oder die Bezirkswahlämter einer gründlichen Prüfung unterzogen. Dies betrifft auch die Unterstützerunterschriften, die von Parteien, die weder im Abgeordnetenhaus noch im Bundestag vertreten sind, zusätzlich beigebracht werden mussten. Die Bezirkswahlausschüsse entscheiden am 22. Juli über die Zulassung der Wahlvorschläge, der Landeswahlausschuss folgt am 24. Juli.
Landes- und Bezirkslisten im Wettbewerb
Mit Landes- und Bezirkslisten konkurrieren die Parteien um die Zweitstimmen, die maßgeblich für die Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus sind. In Berlin haben die Parteien die Wahl, ob sie mit einer einheitlichen Landesliste oder mit getrennten Listen in den Bezirken antreten. Die SPD und die CDU haben sich für Bezirkslisten entschieden, während Die Linke, die Grünen und die AfD mit Landeslisten antreten.
Wahlwiederholung nach schweren Pannen
Die bevorstehende Wahl ist die erste reguläre Wahl seit der Wiederholungswahl 2023, die aufgrund von Wahlfehlern bei der Abstimmung 2021 notwendig wurde. Die damaligen Pannen hatten zu einer Neuwahl geführt, die im Februar 2023 stattfand. Nun hoffen die Behörden auf einen reibungslosen Ablauf.
Die Entscheidungen der Wahlausschüsse über die endgültige Zulassung der Listen werden mit Spannung erwartet. Erst dann steht fest, welche Parteien tatsächlich um die Stimmen der Berliner Wählerinnen und Wähler konkurrieren dürfen.



