Jeder sechste Antrag auf Akteneinsicht in Brandenburg abgelehnt
Brandenburger Landesbehörden haben seit 2019 rund ein Sechstel aller Anträge auf Akteneinsicht über die Rechercheplattform „Frag den Staat“ ganz oder teilweise abgelehnt. Wie Innenminister Jan Redmann (CDU) auf eine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Sven Hornauf mitteilte, wurden im genannten Zeitraum insgesamt 997 Anträge auf Akteneinsicht oder Informationszugang gestellt. „Davon wurden 156 Anträge teilweise oder vollständig abgelehnt“, so Redmann. Das entspricht einer Ablehnungsquote von etwa 15,6 Prozent.
Gründe für Ablehnungen bleiben offen
Zu den konkreten Gründen für die Ablehnungen äußerte sich der Minister in seiner Antwort nicht. In fünf Fällen sei es zu einem Gerichtsverfahren gekommen, von denen vier noch anhängig seien. Die Plattform „Frag den Staat“ ermöglicht Bürgern, strukturierte Anfragen zu stellen, die dann an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Die Landesregierung sieht darin eine deutliche Erleichterung: „Dies führt in der Praxis dazu, dass weniger Rückfragen zur Konkretisierung von Anträgen erforderlich sind und Anträge in vielen Fällen unmittelbar bearbeitet werden können.“
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Antragsteller können ihre Anfrage direkt auf der Internetplattform stellen. „Frag den Staat“ leitet die Anfrage an die zuständige Behörde weiter. Sobald die Behörde reagiert hat, erhält der Antragsteller eine E-Mail; die Antwort ist anschließend für alle Nutzer einsehbar. Das Projekt wird vom gemeinnützigen Verein Open Knowledge Foundation betrieben. Der Innenminister wies darauf hin, dass die Anträge in den Landesbehörden nicht statistisch erfasst oder ausgewertet würden. Die Fallzahlen seien daher händisch aus den vorhandenen Aktenbeständen ermittelt worden.



