Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm (SPD) vor übereilten Forderungen zur Verschärfung des Jugendstrafrechts gewarnt. Er verwies auf eine laufende wissenschaftliche Studie, die das Bundesjustizministerium im Auftrag der Justizministerkonferenz in Auftrag gegeben hat.
Keine Schnellschüsse nach dem Anschlag
Ein Sprecher des Potsdamer Justizministeriums erklärte, es brauche eine sorgfältige Auswertung der Umstände des Einzelfalles und des sich ergebenden gesetzgeberischen Handlungsbedarfs. Die Justizministerkonferenz habe im Frühjahr 2025 das Bundesjustizministerium gebeten, eine wissenschaftliche Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt zu vergeben. Diese solle abgewartet werden, bevor über gesetzliche Änderungen entschieden werde.
Mehrere Minister hatten nach dem Anschlag gefordert, dass für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten solle. Der Attentäter war bereits nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Der Sprecher betonte, der Anschlag verdeutliche die Dringlichkeit des rechtspolitischen Anliegens, dennoch sei eine fundierte Analyse notwendig.
Rechtslage: Jugendstrafrecht für Heranwachsende
Das Jugendstrafrecht findet auf Jugendliche von 14 bis 17 Jahren immer Anwendung. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren entscheidet das Gericht von Fall zu Fall, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Die Entscheidung hängt von der Reife des Täters und der Schwere der Tat ab.



