Poseck: Bei Terror sollte Erwachsenenstrafrecht gelten
Poseck: Erwachsenenstrafrecht bei Terror

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) hat Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) scharfe Kritik an der Entscheidung geübt, den Tatverdächtigen auf freiem Fuß zu lassen. Der 21-jährige Abdul B. war am Sonntag bei einem Polizeieinsatz zu seiner Festnahme erschossen worden. Poseck forderte, dass Heranwachsende bei terroristischen Taten nicht nach dem milderen Jugendstrafrecht, sondern nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollten. „Es kann aus meiner Sicht nicht richtig sein, dass Heranwachsende wegen terroristischer Taten die Milde des Jugendstrafrechts erfahren“, erklärte der Minister in Wiesbaden.

Poseck: Erwachsenenstrafrecht für Terrorverdächtige notwendig

Der CDU-Politiker betonte, es brauche die Konsequenz und Härte des Erwachsenenstrafrechts. Er schließe sich den Stimmen an, die nicht nachvollziehen könnten, dass der Berliner Täter trotz seiner Vorgeschichte auf freiem Fuß war. „Hier muss der Gesetzgeber handeln“, so Poseck sinngemäß. Die Diskussion über eine mögliche Verschärfung des Jugendstrafrechts bei terroristischen Straftaten werde nun sicherlich an Fahrt gewinnen.

Hintergrund: Das Jugendstrafrecht gilt für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren, wenn sie in ihrer Reife noch Jugendlichen gleichgestellt werden können. Im Fall von Abdul B. hatte das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten offenbar diese Voraussetzung bejaht. Der Mann war bereits im November 2025 am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) festgenommen worden, nachdem er versucht hatte, sich der Terrororganisation IS in Syrien anzuschließen.

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Urteil und Entlassung des Tatverdächtigen

Am 12. Mai wurde Abdul B. zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt, unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Da die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, ist es noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hob jedoch den Haftbefehl auf, sodass der Mann die Untersuchungshaft verlassen konnte. Dies geschah aus Sicht des Gerichts, da keine Flucht- oder Wiederholungsgefahr mehr bestand, was jedoch von vielen Sicherheitsbehörden anders bewertet wurde.

Die Entlassung des Tatverdächtigen sorgte für Empörung in der Bevölkerung und bei Politikern. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte noch am selben Tag Beschwerde gegen die Haftentlassung eingelegt, jedoch ohne Erfolg. Erst nach dem Anschlag am Rande des CSD wurde der Mann erneut von der Polizei aufgespürt und bei dem Festnahmeversuch erschossen, nachdem er zuvor mit einem Messer auf Beamte losgegangen sein soll.

Sicherheitsmaßnahmen in Hessen

Hessens Innenminister Poseck bekräftigte, dass das Attentat in Berlin keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Hessen habe. Dennoch seien die Polizeipräsidien für öffentliche Großveranstaltungen sensibilisiert worden. „Auch wenn es absolute Sicherheit nicht geben kann, bin ich zuversichtlich, dass wir in Hessen weiter sichere Veranstaltungen gewährleisten können“, ergänzte der Minister. Dies gelte besonders für die anstehenden CSD-Veranstaltungen, die zum Beispiel in Fulda und Darmstadt geplant seien. Die hessische Polizei werde ihre Präsenz bei solchen Events verstärken, um ein Sicherheitsgefühl zu vermitteln, so Poseck.

Der Minister appellierte zugleich an die Bürger, wachsam zu sein und verdächtige Beobachtungen der Polizei zu melden. Er verwies auf die enge Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und anderer Länder. Die Diskussion um das Jugendstrafrecht werde auch auf der nächsten Innenministerkonferenz thematisiert werden, kündigte Poseck an.

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