Rechnungshof billigt Milliarden-Plus für Beamte in Brandenburg trotz Haushaltsloch
Rechnungshof billigt Milliarden-Plus für Brandenburger Beamte

Brandenburgs Rechnungshof hat die geplante drastische Erhöhung der Beamtenbezüge und Pensionen gebilligt, obwohl dadurch ein neues Milliardenloch im Landeshaushalt entsteht. Die Anpassung sei ein notwendiger Schritt, um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, sagte Rechnungshofpräsident Harald Kümmel dem Tagesspiegel.

Milliarden-Plus für Beamte bis 2028

Bis zum Jahr 2028 sollen insgesamt 2,4 Milliarden Euro an Brandenburgs Beamte ausgezahlt werden. Diese Summe bringt den Landeshaushalt an seine Grenzen. Die SPD-/CDU-Regierung des Landes hatte die Erhöhung nach dem Karlsruher Urteil beschlossen, das eine verfassungsgemäße Besoldung fordert. Der Rechnungshof unterstützt diesen Kurs, obwohl er zu erheblichen finanziellen Belastungen führt.

Rechnungshofpräsident Kümmel: Notwendiger Schritt

„Die Anpassung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und ist ein notwendiger Schritt, dieses Thema zu klären und abzuschließen“, erklärte Kümmel. Die Finanzkontrolleure des Landes sehen die Erhöhung als unumgänglich an, um die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung sicherzustellen.

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Kritik vom Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler äußerte hingegen Kritik an den Plänen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sei die Milliardenbelastung bedenklich. Die Landesregierung müsse gegenfinanzieren, um die Tragfähigkeit des Haushalts zu gewährleisten. Die genauen Auswirkungen auf andere Bereiche wie Investitionen oder Sozialausgaben sind noch unklar.

Hintergrund: Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Grundsatzurteil die Besoldung von Beamten in mehreren Bundesländern für verfassungswidrig erklärt, da sie nicht dem Amtsangemessenheitsprinzip entsprach. Brandenburg muss nun nachbessern, was zu den hohen Zusatzkosten führt. Der Rechnungshof betont, dass die Umsetzung des Urteils Priorität habe.

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