Streit um Görli-Schließung: Senat geht in nächste Instanz
Görli-Streit: Senat zieht vor Oberverwaltungsgericht

Nächtliche Parkschließung: Senat geht in die nächste Instanz

Der Streit um die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Berlin verschärft sich. Die Senatsverwaltung hat nach eigenen Angaben Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin eingelegt, der die Schließung vorerst stoppte. Die Umweltverwaltung akzeptiert die Entscheidung nicht und zieht nun vor das Oberverwaltungsgericht.

„Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, dass der Zaun rund um den Görlitzer Park als ein wesentlicher Aspekt einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kriminalität und insbesondere Drogendelikten wichtig und richtig ist“, erklärte Petra Nelken, Sprecherin der Senatsumweltverwaltung. Die Beschwerde sei daher folgerichtig.

Hintergrund des Rechtsstreits

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang Juni im Eilverfahren entschieden, dass die vom Senat erlassene Allgemeinverfügung zur nächtlichen Schließung formell rechtswidrig sei. Die Zuständigkeit liege nicht beim Senat, sondern beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“ hatten sich damit erfolgreich gegen die Verfügung vom Februar gewehrt.

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Wann das Oberverwaltungsgericht über die Beschwerde entscheiden wird, ist derzeit noch offen. Der Senat hofft jedoch, dass die höhere Instanz die Schließung doch noch bestätigt. Der Görlitzer Park ist seit Jahren ein Brennpunkt für Drogenhandel und Kriminalität. Die nächtliche Schließung sollte die Lage beruhigen, stieß aber auf Widerstand von Anwohnern und Aktivisten, die den Park als öffentlichen Raum erhalten wollen.

Bereits zuvor war es zu einer Eskalation gekommen: Ein Tor am Park wurde beschädigt, der Staatsschutz ermittelt. Der Streit um den Görlitzer Park bleibt damit ein politisch und juristisch umkämpftes Thema in Berlin.

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