Hetze ist keine Meinungsfreiheit – gerade Kommunalpolitiker brauchen Rückhalt
Manchmal hilft es, ganz einfache Fragen zu stellen: Was hat eine Beleidigung eigentlich mit Meinungsfreiheit zu tun? Die Antwort ist genauso simpel: nichts. Menschen in Diktaturen riskieren ihr Leben, um frei wählen zu dürfen. Andere landen im Gefängnis, weil sie gegen die Herrschenden demonstrieren. Und in Deutschland? Beherrscht Hetze immer stärker die Debatte – obwohl wir in einem Land mit einem funktionierenden Rechtsstaat leben (trotz vieler berechtigter Kritik). Dieser Hass macht traurig. Und alle sollten sich öfter mal fragen, ob die wutschnaubende Dampflok namens „Debatte“ noch auf dem richtigen Gleis fährt. Oder gegen die Wand.
Die Justizministerkonferenz berät über die Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung. Ausgerechnet in Zeiten, in denen die Beleidigung für manche zur politischen Strategie ausgeufert ist. Der besondere Schutz von Amtsträgern ist noch gar nicht so alt. Der Anlass ist erschütternd: Ein Rechtsextremist erschießt den Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Wer lokal Politik macht, ist oft wenig geschützt gegen Anfeindungen, lebt mit seinem politischen Gegner Zaun an Zaun.
Auf Bundesebene sind Kanzler, Oppositionsführerin und Fraktionschef besser geschützt (oft sogar durch Bodyguards), leben anonymer. Das macht Beleidigungen nicht besser. Doch müssen Merz und Co. schärfere, polemischere Kritik aushalten als der Bürgermeister von Rott am Inn. Wer auf höchster Ebene Politik betreibt, braucht eine dickere Haut. Dass sich die Krisen der Welt in der Wut vieler Menschen entladen, darf der Staat nicht mit Staatsanwälten platt trampeln. Und wer loswettern will, blickt vorher ohnehin nicht ins Strafgesetzbuch.
Für die Menschen im Maschinenraum der Demokratie aber ist der Paragraf der Politikerbeleidigung ein wichtiges politisches Signal: für die Mandatsträger in Bürgermeisterämtern, Gemeinderäten und Landratsämtern. Damit die Demokratie nicht an ihrem Fundament bricht, brauchen diese Engagierten Rückhalt. Auch durch die Justiz.



