Berlin – Die Rentenreform der schwarz-roten Koalition nimmt konkrete Formen an. Im Zentrum steht die Zukunft der sogenannten Rente mit 63. Einem Arbeitsentwurf des Bundesarbeitsministeriums zufolge soll die Zahl der Beitragsjahre für den abschlagsfreien Rentenbeginn von 45 auf 47 erhöht werden. Für viele Arbeitnehmer würde das bedeuten, dass sie länger arbeiten müssen, bevor sie ohne Abschläge in den Ruhestand wechseln können.
Die Rente mit 63 wurde im Jahr 2014 eingeführt, um langjährig Versicherte zu belohnen. Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege vorweisen kann, darf bereits mit 63 Jahren in Rente gehen – bisher ohne Abschläge. Laut Deutscher Rentenversicherung haben seit der Einführung über zwei Millionen Menschen dieses Angebot genutzt. Besonders häufig nutzen es Männer mit frühem Berufseinstieg und durchgehender Erwerbsbiografie.
Das sind die Pläne im Detail
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, die Rente mit 63 „zielgenauer“ auszurichten. Nach Informationen aus dem Ministerium bedeutet das konkret: Die Schwelle wird von 45 auf 47 Beitragsjahre angehoben. Zeiten der Kindererziehung und der Pflege sollen weiterhin angerechnet werden, jedoch sind Einschränkungen vorgesehen. Phasen der Arbeitslosigkeit, die nicht auf das Konto von Arbeitsmarktbedingungen zurückgehen, sollen nicht mehr vollständig berücksichtigt werden.
Wer diese neuen Bedingungen nicht erfüllt, kann frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Alternativ bleibt der Rentenbeginn mit 63 möglich, dann allerdings mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent. Diese Kürzung entspricht vier Jahren früherem Rentenbezug und ist der maximale Abschlag im deutschen Rentensystem.
Gewerkschaften kündigen harte Auseinandersetzung an
Die Pläne stoßen bei Arbeitnehmervertretern auf massiven Widerstand. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat angekündigt, die geplanten Änderungen notfalls mit Protesten zu bekämpfen. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Auswirkungen für Beschäftigte mit körperlich belastenden Tätigkeiten. Diese Gruppe könne nicht einfach länger arbeiten, warnen die Sozialverbände. Auch die Linke und Teile der SPD befürchten, dass aus der „Rente mit 63“ eine „Rente für Privilegierte“ wird.
Arbeitgeber und Ökonomen sehen die Reform dagegen positiv. Sie argumentieren, dass die Rente mit 63 den demografischen Wandel verstärke und dem Arbeitsmarkt jährlich zehntausende Fachkräfte entziehe. Die Anhebung der Beitragsjahre sei ein richtiger Schritt, um das Rentensystem stabil zu halten und ältere Arbeitnehmer länger im Beruf zu halten.
Das ändert sich für künftige Rentnerjahrgänge
Für viele Beschäftigte greifen die neuen Regeln erst in einigen Jahren. Nach derzeitigem Stand sollen sie ab 2029 gelten. Für alle, die bis Ende 2028 die alten Voraussetzungen erfüllen, bleibt die Rente mit 63 mit 45 Beitragsjahren erhalten. Die Regierung plant zudem einen Bestandsschutz für diejenigen, die bereits eine Zusage oder einen Rentenbescheid haben. Details werden noch zwischen den Ministerien abgestimmt.
Ergänzend zur Verschärfung soll eine Flexi-Rente eingeführt werden. Sie erlaubt es, schon ab 60 Jahren eine Teilrente zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten. Die Hinzuverdienstgrenzen sollen entfallen. Damit will die Koalition einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Diese Flexible Form des Renteneintritts soll die Verluste bei der Rente mit 63 abfedern, kann sie aber nicht vollständig kompensieren.
Wie geht es politisch weiter?
Der Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium soll noch vor der Sommerpause in die Ressortabstimmung gehen. Danach folgt die Anhörung der Verbände. Bundestag und Bundesrat werden sich voraussichtlich im Herbst mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetzgebungsverfahren wird von heftigen Debatten begleitet werden, denn die Rente mit 63 ist ein Symbol der sozialen Sicherung.
Für Arbeitnehmer, die vor der Rente stehen, ist es daher wichtig, sich frühzeitig über den eigenen Versicherungsverlauf zu informieren. Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine kostenlose Kontenklärung an. So lässt sich rechtzeitig feststellen, welche Beitragsjahre angerechnet werden und ob die neuen Anforderungen erreichbar sind.



