SPD-Vorstoß: Klingbeil und Schwesig wollen Krebsüberlebende schützen
SPD will Krebsüberlebende vor Gängelung schützen

SPD-Chef Lars Klingbeil und die mecklenburg-vorpommersche Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, beide selbst Krebsüberlebende, setzen sich für ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden ein. Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, soll diese nicht mehr jahrelang bei Verträgen oder im Berufsleben offenlegen müssen. Das SPD-Präsidium hat am Montag eine entsprechende Vorlage beschlossen.

Benachteiligung trotz überstandener Erkrankung

„Es darf nicht sein, dass eine überstandene Krebserkrankung Menschen ein Leben lang begleitet und sie bei Versicherungen, Krediten oder im Berufsleben benachteiligt“, sagte Klingbeil den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wer den Krebs besiegt hat, muss auch gesellschaftlich und wirtschaftlich wieder frei nach vorn schauen können.“ Der Finanzminister und SPD-Chef war selbst 2014 an Zungenkrebs erkrankt. Schwesig machte 2019 ihre Brustkrebserkrankung öffentlich.

„Ich weiß, wie schwer die Diagnose und der Kampf gegen Krebs ist. Und wie groß die Erleichterung ist, wenn man sagen kann: Ich habe es überstanden“, erklärte Schwesig. „Umso bitterer, wenn einem das niemand glaubt. Bei der Bank, bei der Berufswahl, sogar bei einer Adoption muss man eine längst überwundene Krankheit offenlegen. Und zahlt drauf oder wird abgelehnt. Das ist ungerecht.“

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5,5 Millionen Betroffene in Deutschland

In Deutschland leben laut Schwesig rund 5,5 Millionen Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben. „Sie haben ein Recht darauf, wieder ganz normal Pläne zu machen – ein Haus zu kaufen, eine Familie zu gründen“, betonte die SPD-Politikerin. „Andere europäische Länder haben das längst geregelt. Dafür brauchen wir ein Gesetz, freiwillige Zusagen reichen nicht.“

Die Vorlage, die Klingbeil und Schwesig eingebracht haben, fordert ein „Recht auf Vergessenwerden“ für Krebserkrankungen. Darin heißt es: „Wir als SPD stehen an der Seite derjenigen, die an Krebs erkranken und den Krebs überleben.“ Die Regelung sei eine Frage der Gerechtigkeit. Bislang müssen Betroffene ihre Erkrankung oft noch Jahre nach der Heilung bei Versicherungsabschlüssen, Kreditanträgen oder im Beruf angeben – was zu höheren Prämien, Ablehnungen oder Nachteilen führen kann.

Vorbild aus anderen EU-Staaten

In Ländern wie Frankreich, Belgien oder den Niederlanden existiert bereits ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende. Dort müssen Versicherer nach einer bestimmten Frist – meist fünf bis zehn Jahre nach Abschluss der Therapie – nicht mehr nach der Erkrankung fragen. Die SPD will ein ähnliches Modell in Deutschland etablieren, wobei die genauen Fristen noch ausgehandelt werden müssen.

Kritik an der bisherigen Praxis kommt nicht nur von den SPD-Spitzen. Auch Patientenverbände und Krebshilfeorganisationen fordern seit Langem eine gesetzliche Regelung. Sie verweisen darauf, dass die medizinischen Fortschritte die Überlebenschancen deutlich verbessert haben und viele Menschen nach einer Behandlung vollständig genesen. Eine Diskriminierung sei daher nicht gerechtfertigt.

Nächste Schritte

Der Beschluss des SPD-Präsidiums ist ein erster Schritt. Nun soll der Vorstoß in die Koalition mit der Union eingebracht werden. Ob die CDU/CSU einem solchen Gesetz zustimmen wird, ist offen. In der Vergangenheit gab es Bedenken aus der Versicherungswirtschaft, die auf höhere Risiken für Kredit- oder Lebensversicherer hinwies. Die SPD argumentiert dagegen, dass die Risiken durch moderne Diagnosen und Therapien kalkulierbar seien.

Schwesig und Klingbeil wollen den Druck erhöhen. „Wir werden nicht locker lassen, bis dieses Gesetz kommt“, kündigte Schwesig an. Die Unterstützung in der SPD ist groß – viele Abgeordnete haben selbst Erfahrungen mit Krebs in der Familie oder im Bekanntenkreis. Auch aus der Bevölkerung gibt es breite Zustimmung. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab, dass 82 Prozent der Deutschen ein Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende befürworten.

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