Berliner Senat stärkt Verfassungsgerichtshof gegen Extremismus durch Verfassungsänderungen
Berlin stärkt Verfassungsgericht gegen Extremismus

Berliner Senat will Verfassungsgerichtshof vor extremistischen Kräften schützen

Der Berliner Senat hat sich entschieden, den Verfassungsgerichtshof des Landes gezielt widerstandsfähiger gegen extremistische Einflüsse zu machen. Dies gab Justizsenatorin Felor Badenberg von der CDU nach einer Senatssitzung bekannt. Die geplanten Maßnahmen sehen vor, dass zentrale Regelungen zu Status, Struktur und Zusammensetzung des höchsten Berliner Gerichts künftig direkt in der Landesverfassung verankert werden sollen, anstatt wie bisher in einem einfachen Gesetz.

Höhere Hürden für Änderungen durch Verfassungsverankerung

Durch die Verlagerung dieser Bestimmungen in die Verfassung steigen die rechtlichen Hürden für spätere Änderungen erheblich. Während für eine Gesetzesänderung lediglich eine einfache Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus ausreicht, ist für eine Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Parlamentarier erforderlich. Diese höhere Schwelle soll verhindern, dass extremistische Kräfte oder politische Gruppierungen mit einfachen Mehrheiten Einfluss auf die Unabhängigkeit des Gerichts nehmen können.

Konkrete Regelungen für mehr Unabhängigkeit

Zu den konkreten Neuregelungen, die in die Verfassung aufgenommen werden sollen, gehört laut Justizsenatorin Badenberg die Festlegung einer siebenjährigen Amtszeit für Verfassungsrichter. Zudem soll explizit geregelt werden, dass eine Wiederwahl für eine zweite Amtsperiode ausgeschlossen ist. Weiterhin soll verfassungsrechtlich klargestellt werden, dass der Verfassungsgerichtshof ein vollwertiges Verfassungsorgan ist, das in seiner Funktion dem Senat und dem Abgeordnetenhaus gleichgestellt ist.

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Der Gerichtshof soll damit ausdrücklich als selbstständige und unabhängige Institution anerkannt werden, die über eine eigene Geschäftsordnung verfügt und frei von politischer Einflussnahme agieren kann. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die richterliche Unabhängigkeit langfristig zu sichern und das Vertrauen in die verfassungsrechtlichen Institutionen Berlins zu stärken.

Justizsenatorin Felor Badenberg, die seit dem Jahr 2023 das Amt der Justizsenatorin in Berlin innehat, betonte die Dringlichkeit dieser Schritte. In einer Zeit, in der demokratische Institutionen zunehmend unter Druck geraten, sei es essenziell, die Grundpfeiler der Rechtsstaatlichkeit besonders zu schützen. Die geplanten Verfassungsänderungen werden nun dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

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