Berliner Senat beschließt Verfassungsänderung: „Brandmauer“ für Verfassungsgerichtshof
Berlin: Verfassungsänderung schützt Gerichtshof vor Einfluss

Berliner Senat beschließt Verfassungsänderung: „Brandmauer“ für Verfassungsgerichtshof

Der schwarz-rote Berliner Senat hat eine umfassende Verfassungsänderung beschlossen, um den Verfassungsgerichtshof des Landes zu stärken und widerstandsfähiger gegen extremistische Kräfte zu machen. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) kündigte nach der Senatssitzung an, dass zentrale Regelungen zu Status, Struktur und Zusammensetzung des höchsten Berliner Gerichts künftig in der Landesverfassung verankert werden sollen.

Höhere Hürden für politische Einflussnahme

Durch die Verlagerung von Regelungen aus dem einfachen Gesetzesrecht in die Verfassung steigen die Hürden für spätere Änderungen erheblich. Während für Gesetzesänderungen eine einfache Mehrheit im Abgeordnetenhaus ausreicht, ist für Verfassungsänderungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Dies erschwert es politischen Kräften, die Unabhängigkeit des Gerichtshofs zu untergraben.

Laut den Plänen der Justizsenatorin soll die Verfassung künftig festlegen, dass die Amtszeit der Verfassungsrichter sieben Jahre beträgt und eine Wiederwahl ausgeschlossen ist. Ein wichtiger Sicherheitsmechanismus sieht vor, dass Richter ihre Geschäfte nach Ablauf ihrer Amtszeit fortsetzen, bis ein Nachfolger ernannt ist. Damit bleibt der Gerichtshof auch bei Verzögerungen in der Nachfolgeregelung handlungsfähig.

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Stärkung der Eigenständigkeit des Gerichtshofs

Die Reform sieht vor, dass nur der Verfassungsgerichtshof selbst einen Richter aus seinem Amt abberufen kann – und zwar ausschließlich bei dauerhafter Dienstunfähigkeit oder rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten. Verfassungsrichter unterliegen damit nicht den disziplinarrechtlichen Vorschriften für andere Richter, was ihre Unabhängigkeit zusätzlich absichert.

In der Verfassung soll zudem klargestellt werden, dass der Verfassungsgerichtshof ein eigenständiges Verfassungsorgan ist, das Senat und Abgeordnetenhaus gegenüber unabhängig agiert. Der Gerichtshof erhält das Recht, eine eigene Geschäftsordnung zu erlassen. Alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind für die anderen Verfassungsorgane sowie alle Gerichte und Behörden des Landes Berlin bindend.

Politische Unterstützung und zeitlicher Rahmen

Für die Verfassungsänderung benötigt die Koalition aus CDU und SPD eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Abgeordnetenhaus und ist daher auf Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen. Nach Angaben von Justizsenatorin Badenberg unterstützen sowohl Linke als auch Grüne die Pläne, über die bereits Gespräche mit den Fraktionen geführt wurden. Die Verfassungsänderungen sollen noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

„Mit der Verankerung zentraler Grundlagen auf Verfassungsebene stärkt Berlin nachhaltig die Unabhängigkeit seines Verfassungsgerichtshofes“, betonte Badenberg. „Damit wird sichergestellt, dass er seine Aufgabe als oberstes Organ der verfassungsrechtlichen Kontrolle im Land Berlin auch künftig verlässlich erfüllen kann.“

Bundesweite Diskussion und Hintergrund

Die Berliner Initiative reiht sich in eine bundesweite Diskussion ein, wie Verfassungsgerichte vor Einfluss extremistischer Kräfte geschützt werden können. Insbesondere wird dabei auf die AfD verwiesen, die in Thüringen und Brandenburg bereits über eine Sperrminorität verfügt und damit Verfassungsänderungen oder die Wahl von Verfassungsrichtern blockieren könnte.

Auf Bundesebene hatte der Bundestag Ende 2024 bereits eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme beschlossen. Die Berliner Reform folgt diesem Beispiel und schließt nach den Worten von Justizsenatorin Badenberg eine „offene Flanke“, die es ermöglicht hätte, die Justiz politisch unter Druck zu setzen. Badenberg sprach von einer „verfassungsrechtlichen Brandmauer“, die mit den Änderungen errichtet werde.

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