26 Parteien zur Berlin-Wahl 2026 zugelassen – NSAfD und Co. ausgeschlossen
26 Parteien zur Berlin-Wahl 2026 zugelassen – NSAfD raus

Berlin wählt am 20. September 2026 ein neues Abgeordnetenhaus – und nur 26 Parteien wurden zur Wahl zugelassen. Das beschloss der Landeswahlausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Mittwoch im Roten Rathaus. Zugelassen sind die bereits im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien: CDU, SPD, Grüne, Die Linke und AfD.

Weniger Bewerber als 2021

Von den bis zum 20. Mai eingereichten Teilnahmeerklärungen hatten ursprünglich 30 Parteien ihre Absicht bekundet. Das sind weniger als bei der Wahl 2021, als sich 39 Parteien registrierten. In den vergangenen Wochen prüfte der Ausschuss, welche Parteien die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

„Losdemokratie – Partei für eine starke Bürgerschaft“ und „Eigenheim Partei – Die neuen Liberalen“ wurden anerkannt. Für letztere trat Vorstandsmitglied Gunnar Dreßler auf. Er betonte, die Partei wolle den Zugang zu Wohneigentum erleichtern, da Eigentum aus ihrer Sicht entscheidend für finanziellen und sozialen Aufstieg sei. „Wir meinen es ernst. Das soll eine große Sache werden“, sagte Dreßler vor dem Ausschuss. Die Partei hat derzeit drei Mitglieder.

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NSAfD und „Bananen für Deutschland“ abgelehnt

Die „Partei der Rentner“ wurde nicht zugelassen, ebenso wenig mehrere Einreichungen des Medienaktivisten Volker Stoi, der zuvor in der „Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands“ aktiv war. Seine „Bananen für Deutschland“, „Alternative Scheiße für Deutschland“ und NSAfD sorgten in Teilen des Raums für Gelächter, als sie verlesen wurden. Der Ausschuss stellte klar, dass Parteiprogramme inhaltlich nicht bewertet werden. Geprüft werden jedoch formale Kriterien wie ein Vorstand aus mindestens drei Personen, Satzung und Programm sowie die grundsätzliche organisatorische, personelle und finanzielle Fähigkeit zur Teilnahme am politischen Prozess. Einige Voraussetzungen waren in den jeweiligen Fällen nicht erfüllt.

SPD-Vertreter Reinhard Naumann, Mitglied des Landeswahlausschusses, kritisierte Stois „Einreichungen, die zum Teil unsere Demokratie verachten“. Naumann bezog sich vermutlich auf Programme, in denen diskriminierende Begriffe wie das N-Wort oder das Z-Wort, eine abwertende Bezeichnung für Sinti und Roma, teilweise „veralbert“ wurden. Stoi selbst erschien nicht zur Sitzung.

Hintergrund: Formale Hürden für Parteien

Der Landeswahlausschuss prüft nicht die politischen Inhalte, sondern ausschließlich formale Kriterien nach dem Parteiengesetz. Dazu gehören eine demokratische Binnenorganisation, eine schriftliche Satzung und ein Programm sowie die Fähigkeit, aktiv am politischen Wettbewerb teilzunehmen. Parteien, die diese Hürden nicht nehmen, werden von der Wahl ausgeschlossen.

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