Berliner Kleingärten erhalten dauerhaften Schutz durch neues Landesgesetz
Berlin schützt Kleingärten dauerhaft mit neuem Gesetz

Berliner Kleingärten erhalten dauerhaften Schutz durch neues Landesgesetz

Die Zukunft der Berliner Kleingärten ist nun gesichert. Ein neues Gesetz, das im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses beschlossen wurde, stellt den dauerhaften Erhalt von mehr als 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund und Boden sicher. Der Gesetzentwurf soll in einer Woche im Plenum endgültig verabschiedet werden und bringt damit langersehnte Rechtssicherheit für Zehntausende Berliner Familien.

Strenge Regeln für Umwidmungen und öffentlicher Zugang

Das Gesetz sieht vor, dass Gartenanlagen in Zukunft nur noch in sehr engen Grenzen umgewidmet oder abgebaut werden dürfen. Solche Maßnahmen sind beispielsweise für den Bau bezahlbarer Wohnungen, Schulen, Kindertagesstätten oder Krankenhäuser möglich. In der Regel muss jedoch das Abgeordnetenhaus diesen Schritten zustimmen. Zusätzlich müssen betroffenen Kleingärtnern laut Gesetz Ersatzflächen in vergleichbarer Größe angeboten werden, um den Verlust zu kompensieren.

Ebenfalls im Gesetz geregelt ist die öffentliche Zugänglichkeit der Wege in den Kleingartenanlagen. Diese sollen ganzjährig für jedermann offenstehen, etwa für Spaziergänge. Damit können sich dort auch Menschen erholen, die selbst keinen Garten besitzen, und die grünen Oasen werden zu einem Gemeingut für alle Berlinerinnen und Berliner.

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Drei Prozent der Stadtfläche sind Kleingärten

Nach früheren Angaben der Umweltverwaltung gibt es in Berlin insgesamt 870 Kleingartenanlagen mit knapp 70.700 Parzellen, Stand Ende 2024. Sie erstrecken sich auf etwa 2.900 Hektar, was drei Prozent der gesamten Fläche Berlins entspricht. Allerdings betrifft das neue Gesetz speziell die gut 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund, die zusammen eine Fläche von 2.283 Hektar ausmachen. Kleingärten auf anderen Flächen, etwa denen der Deutschen Bahn, sind von diesen Regelungen nicht erfasst.

CDU sieht mehr Rechtssicherheit und Umweltschutz

„Damit schaffen wir Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für Zehntausende Berliner Familien“, sagte der Sprecher für Klima- und Umweltschutz der CDU-Fraktion, Danny Freymark. „Kleingärten sind künftig keine einfache Reservefläche mehr.“ Für sie gebe es nun einen sehr hohen Schutzstandard. Die neuen Regeln dienten nicht nur der Sicherung der Biodiversität, sondern auch der Stärkung des Stadtklimas, indem sie grüne Flächen in der Metropole bewahren.

Verband begrüßt das Gesetz

Der Berliner Landesverband der Gartenfreunde hatte das Gesetz schon vor einigen Monaten begrüßt. Zwar werde nicht jede einzelne Parzelle garantiert erhalten bleiben, aber die Gesamtfläche der landeseigenen Kleingärten schrumpfe nicht weiter. Der Schutz auf Landesebene gehe über die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes deutlich hinaus und stellt einen wichtigen Schritt für den Erhalt dieser urbanen Grünflächen dar.

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