Berliner Bezirke fordern erneut Verpackungssteuer gegen Einwegmüll
Berliner Bezirke fordern erneut Verpackungssteuer

Berliner Bezirke starten neuen Vorstoß für Verpackungssteuer gegen Einwegmüll

Die Berliner Bezirke haben einen weiteren Anlauf für die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, Pizzakartons und Aluschalen gestartet. Trotz der bisherigen Ablehnung durch den Berliner Senat brachte das von den Grünen geführte Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine entsprechende Vorlage im Rat der Bürgermeister der zwölf Bezirke ein, die nun angenommen wurde.

Müllberge in der Innenstadt als Auslöser

Einwegbecher und Pizzakartons erzeugen massive Müllberge in den Berliner Innenstadtbezirken, wo besonders viele Partybesucher und Touristen unterwegs sind. Die Kosten für die Beseitigung dieses Abfalls im öffentlichen Raum tragen derzeit die Bezirke, die sie über die Straßenreinigungsgebühr auf die Anwohner übertragen. Die Bezirke wollen diese unfaire Kostenverteilung ändern und setzen auf eine Verpackungssteuer als Lösung.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärte, die Annahme der Vorlage sei ein klares Signal an den Senat, seine bisherige Blockadehaltung aufzugeben. Die Verpackungssteuer könne den Abfall im öffentlichen Raum deutlich reduzieren, indem sie einen finanziellen Anreiz für die Nutzung von Mehrwegverpackungen biete. Dies würde nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch die Kosten fairer verteilen.

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Senat bevorzugt bundesweite Regelung

Der Berliner Senat hatte die Einführung einer Verpackungssteuer nur in Berlin vor einem Jahr abgelehnt. Als Begründung nannte er den hohen Verwaltungsaufwand für betroffene Unternehmen und die Steuerverwaltung, der besonders bei einer Einführung in einzelnen Ländern oder Gemeinden entstünde. Der Senat vertritt die Position, dass eine entsprechende Regelung auf Bundesebene erfolgen müsse, um einheitliche Bedingungen zu schaffen.

<3>Vorbild Tübingen und rechtliche Grundlage

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 22. Januar 2024 die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen als verfassungsgemäß eingestuft. In Tübingen gilt die Steuer bereits seit 2022 und wird auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen erhoben. Dieses Urteil stärkt die Position der Berliner Bezirke, die auf ein ähnliches Modell setzen wollen.

Die Debatte um die Verpackungssteuer in Berlin zeigt die Spannung zwischen lokalen Initiativen zur Abfallreduzierung und der Forderung nach bundeseinheitlichen Lösungen. Während die Bezirke auf schnellere Maßnahmen drängen, betont der Senat die Notwendigkeit einer koordinierten Herangehensweise. Die nächsten Schritte werden nun im politischen Dialog zwischen Bezirken und Senat entschieden, wobei der Druck durch die anhaltenden Müllprobleme in der Hauptstadt weiter wächst.

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