Brandenburgs Gefängnisse rüsten sich für Senioren: Pflege im Vollzug
In den Gefängnissen Brandenburgs sitzen auch Menschen, die das 60. Lebensjahr überschritten haben und teilweise pflegebedürftig sind. Die Landesjustiz hat darauf reagiert und bietet spezielle Unterbringungsmöglichkeiten sowie individuelle Pflegelösungen an. Ein Sprecher des Justizministeriums erläuterte die Maßnahmen im Detail.
Spezielle Haftplätze für ältere Insassen
Die Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel verfügt über eine eigene Vollzugsabteilung mit neun Haftplätzen, die speziell für lebensältere Gefangene eingerichtet wurden. Diese müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich stehen behindertengerechte und barrierefreie Hafträume zur Verfügung, die den besonderen Bedürfnissen älterer Insassen Rechnung tragen.
Individuelle Pflegelösungen im Einzelfall
Was genau benötigt wird, entscheidet sich immer anhand des konkreten Einzelfalls. In der Krankenabteilung der JVA Brandenburg an der Havel können sogar Häftlinge mit erhöhtem Pflegeaufwand betreut werden. Bei körperlichen Einschränkungen kommen Pflegehilfsmittel wie Rollatoren, Toilettenerhöhungen und Duschstühle zum Einsatz. Eine spezielle Pflegestation für Pflegebedürftige existiert in Brandenburgs Gefängnissen allerdings nicht.
Keine generelle Spezialbehandlung
Der Sprecher des Justizministeriums betonte, dass es für ältere Insassen grundsätzlich keine Sonderbehandlung gebe. „Inhaftierte Senioren können je nach ihrer körperlichen und geistigen Verfassung am Gefängnisalltag teilnehmen wie alle anderen Gefangenen auch“, erklärte er. Dennoch würden ihre Bedürfnisse berücksichtigt, etwa durch:
- Bauliche Maßnahmen wie Haltegriffe und -stangen in den Zellen
- Angepasste Freizeitprogramme
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung durch Mitgefangene
Diese Maßnahmen sollen laut Ministeriumssprecher die soziale Kompetenz aller Gefangenen steigern und ein angemessenes Miteinander fördern.
Fehlende statistische Erhebungen
Wie viele Gefangene in Brandenburg aktuell pflegebedürftig sind, bleibt unklar. Der Sprecher räumte ein, dass es keine statistische Erhebung zu dieser Frage gebe. Auch die genauen Kosten, die durch die besondere Zuwendung und Pflege älterer Insassen entstehen, seien nicht präzise zu bestimmen. Die Justizverwaltung setzt auf flexible, fallbezogene Lösungen, ohne eine umfassende Datengrundlage zu haben.
Die Brandenburger Justiz zeigt mit diesen Maßnahmen, dass sie sich auf die demografische Entwicklung einstellt und auch im Strafvollzug Antworten auf die Herausforderungen des Alterns finden muss. Die Balance zwischen angemessener Versorgung und Gleichbehandlung aller Insassen bleibt dabei eine fortwährende Aufgabe.



