Fall Ansah überschattet DM in Wattenscheid
Die Deutschen Meisterschaften der Leichtathleten in Wattenscheid werden vom Fall Owen Ansah überschattet. Der 100-Meter-Rekordhalter darf trotz eines laufenden Dopingverfahrens starten, doch seine Zukunft bleibt ungewiss. Sportrechtler Paul Lambertz macht dem Sprinter Hoffnung auf eine milde Strafe.
Vorwurf: Dopingkontrolle verweigert
Gegen Owen Ansah wurde ein Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eröffnet. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV), die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und Ansah selbst machten den Fall in der vergangenen Woche öffentlich. Ansah wird vorgeworfen, Anfang Juli vor dem Diamond-League-Wettkampf in Monaco eine Dopingkontrolle verweigert zu haben. Der Kontrolleur sei „außerhalb meines Zeitfensters“ erschienen, erklärte Ansah. Er sei spät dran gewesen und habe die Probe nicht abgeben können. „Dies habe ich mit dem Kontrolleur besprochen. (...) Zudem wurden keinerlei Konsequenzen aufgezeigt“, so der Sprinter. Er reiste ab, lief in Monaco und wurde dort getestet. Die NADA widerspricht: Die Aufklärung über die Konsequenzen sei gemäß den Regeln erfolgt.
Bis zu vier Jahre Sperre drohen
Eine verweigerte Probe wird wie eine positive Probe gewertet. Im schlimmsten Fall drohen Ansah bis zu vier Jahre Sperre. Der Athlet muss „zwingende Gründe“ nachweisen, doch Wettkampftermine zählen nicht dazu. Sportrechtler Paul Lambertz sieht Versäumnisse auf beiden Seiten. „Teil des Profitums ist auch das Auseinandersetzen mit Regeln. Die Athleten müssen den NADA-Code kennen“, sagte Lambertz dem NDR. Der Kontrolleur hätte Ansah jedoch zur Probeentnahme zum Flughafen begleiten können.
Start bei DM erlaubt, EM-Teilnahme offen
Ansah wurde nicht suspendiert und darf am Samstagabend im Lohrheidestadion um den 100-Meter-Titel sprinten. Ob er bei der EM in Birmingham starten kann, insbesondere in der Staffel, ist völlig offen. Laut Lambertz könnte das Verfahren mindestens einige Wochen dauern. Die Chancen Ansahs stünden jedoch nicht schlecht, weil „hier nicht der Wille, sich dem Test zu entziehen im Vordergrund stand.“ Lambertz erläuterte: „Wenn er sich in diesem ganzen Verfahren clever anstellt, denke ich, dass wir sehr wahrscheinlich über eine Reduzierung der Strafe sprechen. Wenn nicht sogar festgestellt wird, dass der sachliche Grund vorliegt.“ Die DM dürfte weitere Erkenntnisse bringen.



