EU-Gericht weist Apple-Klagen gegen Torwächter-Einstufung ab
EU-Gericht weist Apple-Klagen gegen Torwächter-Einstufung ab

Das Gericht der Europäischen Union hat die Klagen von Apple gegen die Einstufung als sogenannter „Torwächter“ abgewiesen. Die Entscheidung vom Mittwoch bestätigt die strengere Regulierung mehrerer Apple-Dienste durch die EU-Kommission auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA).

App Stores als einheitlicher Dienst gewertet

Die Richter urteilten, dass die unterschiedlichen App Stores für iPhones, iPads, Apple Watches, Apple TV und Mac-Rechner als Einheit zu werten seien. „Unabhängig von den jeweiligen Geräten verfolgen alle App Stores denselben Zweck, nämlich die Zusammenführung von Software-Entwicklern und Endnutzern“, heißt es im Urteil. Damit wies das Gericht Apples Argument zurück, dass es sich um getrennte Dienste handle.

Zudem bestätigten die Richter die Einstufung von iOS als Betriebssystem von überragender Bedeutung. Diese Einstufung ist Voraussetzung für die Anwendung der besonderen Regeln des DMA.

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Hintergrund: Digital Markets Act

Der Digital Markets Act ist ein EU-Gesetz, das Technologiekonzerne ab einer bestimmten Größe als „Torwächter“ einstuft. Diese Unternehmen müssen verschärfte Auflagen erfüllen, darunter die Öffnung ihrer Plattformen für Konkurrenten. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Die EU-Kommission hatte Apple im September 2023 als Torwächter eingestuft. Der Konzern legte dagegen Klage ein, die nun abgewiesen wurde. Apple kann noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.

Auswirkungen für Apple und den Markt

Durch das Urteil muss Apple seine App Stores für alternative Zahlungssysteme und Vertriebswege öffnen. Dies könnte die Umsätze aus Provisionen von derzeit 15 bis 30 Prozent senken. Analysten erwarten langfristig niedrigere Preise für Verbraucher und mehr Wettbewerb.

Die Entscheidung gilt als wichtiger Präzedenzfall für die Regulierung großer Technologieunternehmen in der EU. Auch andere Konzerne wie Google, Meta und Amazon sind als Torwächter eingestuft und müssen ähnliche Auflagen erfüllen.

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